Am 11. Januar 2017 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der für mehr Lohngerechtigkeit sorgen wird. Damit kommt das von der SPD geforderte und im Koalitionsvertrag vereinbarte Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ zur Geltung. Der von Manuela Schwesig eingebrachte Gesetzentwurf (Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen) führt für Mitarbeiter in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch über die Gehälter ein. Gleichzeitig wird der Betriebsrat bei der Wahrnehmung des Auskunftsanspruchs gestärkt.