Header-Bild

Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

SPD fordert: Managergehälter per Gesetz begrenzen

Bundespolitik

In der SPD-Fraktion wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der zum Ziel hat, die Höhe von Managergehälter zu begrenzen. Es besteht Handlungsbedarf, wenn zum Beispiel Volkswagen für ein Vorstandsmitglied 114 Mal so viel aufwendet wie für einen durchschnittlich verdienenden Mitarbeiter. Carsten Schneider, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion, begründet den Vorstoß auch mit aktuellen Fällen, „die zeigen, dass die Selbstbedienungsmentalität in den Vorstandsetagen leider nicht zu Ende ist". Er ergänzt: „Bei mir in Thüringen verdient eine Erzieherin in der Kita 2.070 Euro brutto im

Monat, im Bundesdurchschnitt 2.550 Euro brutto im Monat. Vor diesem Hintergrund muten die Spitzengehälter ohnehin wie aus dem Schlaraffenland an.“ Man könne in Deutschland jedoch – im Gegensatz zum Mindestlohn – gesetzlich keinen Maximallohn festlegen oder „Anstand und Vernunft per Gesetz verordnen“. Aber man könne die Auswüchse beschränken, indem die Bezüge von Vorstandsmitgliedern nur noch bis zu 500.000 Euro als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. Beträge die darüber hinausgehen, müssten dann vom Gewinn bezahlt werden. Auch die Ruhebezüge eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft sollen dann nur noch bis zum Höchstsatz einer Rentenzahlung der gesetzlichen Rentenversicherung West (derzeit knapp 76.000 Euro/Jahr) steuerlich absetzbar sein. Das sei durchaus verfassungsgemäß, weil diese Regelung für das „Organ“ Vorstand einer Aktiengesellschaft gilt und nicht für die einzelnen Personen. Für das „Organ“ Aufsichtsrat gilt bereits, dass nur die Hälfte der Bezüge abgesetzt werden kann. Dass hat das Bundesverfassungsgericht in einem wichtigen Urteil bestätigt (BVerfGE 34, 103-118): „Dem Gesetzgeber ist es nicht verwehrt, aus wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gründen unangemessene Vergütungen auch mit steuerlichen Regelungen entgegenzutreten“. Solche Gründe liegen nach Ansicht von Carsten Schneider vor, „da durch überhöhte Vorstandsvergütungen, die nach gesellschaftlich anerkannten Maßstäben in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen, das Sozialstaatsprinzip gefährdet wird, mindestens aber betroffen ist.“

 
 


Suchlupe

 

 

Wandern mit Brigitte Zypries Mit einem Klick kommen Sie zu den Bildern und Berichten der Sommerwanderung 2017

 

 

Infos zur Flüchtlingspolitik Mit einem Klick kommen Sie zur Infoseite