Jeder Mensch, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität hat die gleichen Rechte – das ist der Kern des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes, das heute vor fünf Jahren in Kraft getreten ist. Mit ihm haben wir vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Das AGG will rassistische Diskriminierungen oder Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen – so sagte es § 1 des Gesetzes. Geregelt werden mit dem AGG Ansprüche bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben – z.B. beim Stellenausschreibungen oder im Bewerbungsprozess – als auch für das Zivilrecht, also z.B. bei Alltagsgeschäften wie Einkäufe, Gaststätten- oder Diskothekenbesuche, Wohnungssuche sowie Versicherungs- und Bankgeschäfte.




