Header-Bild

Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

5 Jahre AGG - Schon viel erreicht!

Bundespolitik

Jeder Mensch, unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität hat die gleichen Rechte – das ist der Kern des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes, das heute vor fünf Jahren in Kraft getreten ist. Mit ihm haben wir vier europäische Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.

Das AGG will rassistische Diskriminierungen oder Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen – so sagte es § 1 des Gesetzes. Geregelt werden mit dem AGG Ansprüche bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben – z.B. beim Stellenausschreibungen oder im Bewerbungsprozess – als auch für das Zivilrecht, also z.B. bei Alltagsgeschäften wie Einkäufe, Gaststätten- oder Diskothekenbesuche, Wohnungssuche sowie Versicherungs- und Bankgeschäfte.

Viele Gegner des Gesetzes haben vor fünf Jahren vor einer „Klageflut“ gewarnt, doch diese ist nie eingetreten und hat meine Einschätzung als damals zuständige Ministerin bestätigt. Dass AGG hat vor allem – neben einigen Klagen – zu einem Umdenken in vielen Bereichen geführt, z.B. beim Merkmal „Alter“ Viele ältere Bewerberinnen und Bewerber bekamen Recht, wenn sie beklagten, dass in Ausschreibungen häufig eine „junge“ Kraft gesucht wird. Außerdem sind viele Altershöchstgrenzen überprüft worden, bspw. bei den Piloten.

Wer selbst eine diskriminierende Erfahrung gemacht hat, kann sich jederzeit an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Dies geht über die Hotline unter 03018 555 1865 oder über die Internetseite der Antidiskriminierungsstelle.

 
 


Suchlupe

 

 

Wandern mit Brigitte Zypries Mit einem Klick kommen Sie zu den Bildern und Berichten der Sommerwanderung 2017

 

 

Infos zur Flüchtlingspolitik Mit einem Klick kommen Sie zur Infoseite