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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Brigitte Zypries fragt Bundesregierung nach Haftungsrisiken für Betreuer von Demenzkranken

Allgemein

Bundesregierung verweist auf Haftpflichtversicherung der Länder

"Wer haftet für Schäden, die Demenzkranke anrichten?" Diese Frage einer Bürgerin, die ihren
demenzkranken Ehemann betreut, wurde an Brigitte Zypries herangetragen. Der Mann hatte eine Tür in der gemeinsamen Mietwohnung schwer beschädigt. Brigitte Zypries hat deshalb in der vergangenen Sitzungswoche zwei schriftliche Fragen (Nr. 7/23 u. 7/24) an die Bundesregierung gerichtet. Sie wollte wissen, wie sich Angehörige, die gerichtlich zu Betreuern von demenzkranken Verwandten oder Ehepartnern bestellt wurden, gegen Schäden, die der Betreute verursacht, versichern können.

"Wer einem anderen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig handelt", erklärte Brigitte Zypries. "Ein Demenzkranker handelt jedoch nicht vorwerfbar, denn er ist wegen seiner Krankheit in der Regel nicht mehr in der Lage, Umsicht zu üben. Er haftet also nicht." Werde vom Gericht aber ein rechtlicher Betreuer eingesetzt, der die Aufsichtspflicht übernimmt, hafte dieser, wenn er den Kranken nur unzureichend beaufsichtigt. Die Bundesregierung, vertreten durch die Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz Dr. Birgit Grundmann, verwies in diesem Fall auf Sammelhaftpflichtversicherungen der Bundesländer, in die ehrenamtliche Betreuer automatisch aufgenommen werden. Auch das hessische Justizministerium hat eine solche Versicherung abgeschlossen. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer gewissen Größenordnung ab. Voraussetzung ist aber ein gerichtlicher Betreuungsbeschluss. Die Versicherung kann außerdem nur in Anspruch genommen werden, wenn der Vorfall innerhalb einer Woche nach Inanspruchnahme des Betreuers bei der zuständigen Stelle gemeldet wird.

 
 


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