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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Bund-Länder-Finanzen: Autobahn - Finanzausgleich - Schulmodernisierung - Unterhaltsvorschuss

Bundespolitik

Bundestag und Bundesrat haben die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Bundesländern neu geregelt. Das betrifft sehr unterschiedliche Bereiche wie den Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Bundesländern, die Autobahnen, Schulen und den Unterhaltsvorschuss für Kinder.
Zwei Jahre lang haben die Bundesregierung und die Ländern verhandelt und dann das Reformpaket dem Bundestag vorgelegt. Auf Druck der SPD-Fraktion wurden entscheidende Stellen – insbesondere bei den Autobahnen – noch verändert.

Autobahnen werden effizienter gebaut und verwaltet – Keine Privatisierung

Bisher sind sechzehn verschiedene Bundesländer für Planung und Bau der Autobahnen und Bundesstraßen zuständig. Es kommt zu Kompetenzwirrwarr unter den Ländern und mit dem Bund. Folge: Marode Straßen und endlose Baustellen. In Zukunft wird eine Verkehrsinfrastruktur-Gesellschaft, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, die Planung, den Bau, den Unterhalt und die Verwaltung der Autobahnen und weiterer Bundesstraßen organisieren. Die Länder geben dafür Befugnisse ab. Das Ziel: Zügigere Baumaßnahmen und effizienterer Mitteleinsatz. Und die Transparenz, insbesondere bei Kosten und Abläufen, wird erhöht.

Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) und Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) verfolgten allerdings einen weiteren Plan: Sie wären bereit gewesen, bis zu 49 Prozent dieser Gesellschaft an private Investoren zu verkaufen. Die SPD-Fraktion hat diese Pläne gestoppt. Im Grundgesetz ist nun klargestellt worden, dass alle Bundesfernstraßen im vollständigen und unveräußerlichen Eigentum des Bundes bleiben und auch die neue Verkehrsinfrastruktur-Gesellschaft zu 100 Prozent in staatlicher Hand sein wird.

Darüber hinaus hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass auch theoretisch mögliche Hintertüren für eine Privatisierung fest verschlossen werden. Es wird also keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften geben. Auch Kredite, stille Teilhaberschaften, Genussscheine oder andere Formen der verdeckten Beteiligung an der Gesellschaft sind ausgeschlossen.

Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Privatrechtlich heißt nicht Privatisierung. Deutschland organisiert zum Beispiel einen Großteil seiner internationalen Entwicklungshilfe über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die ebenfalls eine GmbH ist.

Die Möglichkeiten für Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP), bei denen die öffentliche Hand für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren private Dritte mit dem Bau, Erhalt und Betrieb von Bundesfernstraßen beauftragt, werden eingeschränkt. Nur noch auf der Ebene von Einzelprojekten bis maximal 100 Kilometer Länge, die nicht räumlich miteinander verbunden sind, darf es ÖPP geben.

Manche Kritiker haben absurderweise gerade der SPD-Fraktion in den letzten Wochen unterstellt, mit den Grundgesetz-Änderungen würde sie die Türen für eine Privatisierung öffnen. Das Gegenteil ist richtig: Türen werden geschlossen, die bislang offen standen. Das bestätigt auch der Bundesrechnungshof.

Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Privatrechtlich heißt nicht Privatisierung. Deutschland organisiert zum Beispiel einen Großteil seiner internationalen Entwicklungshilfe über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die ebenfalls eine GmbH ist. Ist deshalb die Entwicklungshilfe privatisiert?

Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland

Der Bund kommt auch in Zukunft seiner Pflicht nach, gemeinsam mit den Ländern gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland zu sichern durch einen fairen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Bundesländern. Der Bund wird sich noch wesentlich stärker finanziell engagieren als bisher. Allein 2020 werden die Länder vom Bund zusätzlich rund 10 Milliarden Euro erhalten.

Der Bund finanziert Schulsanierung in finanzschwachen Kommunen

Schulpolitik ist in Deutschland schon immer Sache der Länder. 2006 wurde eine strenge Abgrenzung der Zuständigkeiten im Bildungsbereich festgeschrieben. Die SPD-Bundestagsfraktion kritisierte von Beginn an diese Kooperationsverbot genannte Regelung als kontraproduktiv. In den Verhandlungen zur Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ist es jetzt gelungen, das Verbot aufzubrechen. Der Bund kann künftig gezielt in die kommunale Bildungsinfrastruktur investieren, also Schulen modernisieren und dadurch einen Beitrag für gleiche Bildungs- und Lebenschancen leisten. Zunächst will der Bund finanzschwachen Kommunen dafür 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Verbesserung für Alleinerziehende – Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet

Wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss – künftig bis zum 18. Geburtstag eines Kindes. Bisher gab es den Zuschuss nur sechs Jahre lang und höchstens bis zum 12. Geburtstag.

Allerziehende verdienen oft wenig Geld, weil sie häufig nur in Teilzeit arbeiten können. Gut die Hälfte aller Alleinerziehenden erhält keine Unterhaltszahlungen. Sie sind dann auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) angewiesen und stecken mit ihren Kindern in der Armutsfalle.

Deshalb hat die SPD-Bundestagfraktion darauf gedrungen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. So kann das Abrutschen in die Grundsicherung, nur weil ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann, verhindert werden.

 
 


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