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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Große Koalition einigt sich bei Flexi-Rente - SPD setzt wichtige Ziele durch

Bundespolitik


Foto: Thomas Raich/flickr.com (CC BY 2.0)

Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Koalitionsfraktionen hat Vorschläge für die sogenannte Flexi-Rente entwickelt. In wesentlichen Punkten konnten sich die Sozialdemokraten durchsetzen. In einem Brief an alle SPD-Abgeordneten erläutern die Abgeordneten Carola Reimann, Katja Mast, Martin Rosemann und Dagmar Schmidt das Ergebnis: "Mit den neuen Regelungen schaffen wir es, Fachkräfte möglichst lange im Erwerbsleben zu halten  –  und möglichst gesund." Der Übergang in den Ruhestand soll in Zukunft "flexibel, selbstbestimmt und dem individuellen Leistungsvermögen entsprechend gestaltet werden" können.
Ein zentrales Ziel war dabei, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass "künftig noch mehr Menschen gesund und fit bis ins hohe Alter arbeiten können". Deshalb wurde das Prinzip "Prävention und Reha vor Rente" gestärkt. Gesundheitsprävention wird in der Arbeitswelt eine viel stärkere Bedeutung bekommen. Da viele Beschäftige es heute oftmals nicht schaffen, gesund bis 67 zu arbeiten, können in Zukunft

Versicherte schon mit 45 Jahren ihre Gesundheit überprüfen lassen, um so frühzeitig einen Bedarf für Prävention und Reha festzustellen.

Teilrente
Die Teilrente wurde attraktiver gestaltet. Jeder kann selbst bestimmen, in welchem Umfang er Teilrente und Teilerwerbstätigkeit - und zwar stufenlos - kombinieren will. Zusätzlich werden die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen flexibler gestaltet, damit das Arbeiten für Teilrentner attraktiver wird.

Altersrente
Arbeitnehmer, die bereits eine Altersrente beziehen und nebenbei weiter arbeiten, können zukünftig ihre Rente aufbessern. Denn nach geltendem Recht zahlt zwar der arbeitende Rentner keine Beiträge in die Rentenversicherung, aber sein Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil. Dieser kommt dem Rentner aber nicht zugute. Um einen Anreiz zu schaffen, parallel zum Rentenbezug zu arbeiten, sollen die gezahlten Arbeitgeberbeiträge zukünftig eine Erhöhung der Rente des Beschäftigten bewirken, wenn der arbeitende Rentner seinerseits - freiwillig - den Arbeitnehmeranteil bezahlt.

Arbeitslose
Arbeitslose Menschen, die Hartz-IV beziehen, können künftig nicht mehr gezwungen werden, eine vorgezogene geminderte Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie dadurch ggf. bis zu ihrem Lebensende auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wären und ihrerseits arbeitssuchend bleiben wollen. Damit wird die derzeitige Regelung, die 2008 von der damaligen großen Koalition eingeführt wurde, entschärft.

Foto: Thomas Raich/flickr.com  (CC BY 2.0)

 
 


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