Noch im Juli wird das vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Integrationsgesetz in Kraft treten. Im Brief aus Berlin Nr. 13 vom 6. Juli 2016 wurde die Verabschiedung bereits angekündigt. Das Gesetz eröffnet den Flüchtlingen echte Perspektiven für einen Neustart in Deutschland und legt gleichzeitig nach dem Grundsatz "Fördern und Fordern" die Rechte und Pflichten fest. Einerseits gibt es verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit beim Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, leichteren Zugang
zum Arbeitsmarkt und andererseits kann der Wohnsitz zugewiesen werden, sind Flüchtlinge verpflichtet zum Beispiel an Sprachkursen teilzunehmen, um so die Integration zu erleichtern.
Der Maßstab des Förderns und Forderns gilt für alle Menschen im Grundsicherungsbezug. Daher muss er auch für Flüchtlinge gelten. Denn Gleichbehandlung ist die Basis für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Die neuen Regeln beseitigen unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.
Die SPD-Fraktion erläutert die Einzelheiten des Gesetzes in einem Faktenpapier.