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Es gibt noch klare Trennlinien zwischen fortschrittlicher und konservativer Politik. Es dauerte Jahrzehnte, bis die Konservativen bereit waren, Homosexualität nicht mehr zu bestrafen. Erst 1994 wurde der § 175 endgültig abgeschafft. Und weitere 23 Jahre drängte die SPD darauf, die Leidtragenden dieser strafrechtlichen Verirrung zu rehabilitieren und zu entschädigen. Nach langen und schwierigen Verhandlungen hat die CDU/CSU jetzt ihre Blockadehaltung aufgegeben. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Gesetzentwurf zur Rehabilitierung und Entschädigung der aufgrund des früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilten Personen beschlossen. Der Entwurf sieht vor, strafgerichtliche Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, die in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR ergangen sind, pauschal durch Gesetz aufzuheben. Nach Aufhebung der Urteile steht den Betroffenen ein pauschalierter Entschädigungsbetrag zu. Die Besonderheit der Verurteilungen nach Paragraf 175 StGB besteht darin, dass das strafrechtlich sanktionierte Verhalten ausschließlich an die sexuelle