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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Mietpreisbremse vom Bundestag beschlossen

Bundespolitik


Foto: rabanito/Flickr.com (CC BY 2.0)

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll die am 5. März vom Bundestag beschlossene Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten verlangsamen. In Darmstadt mit seinen vielen Studenten und der großen Nachfrage nach Wohnungen kann die Mietpreisbremse sich positiv auswirken, sofern die hessische Landesregierung in Darmstadt Gebiete ausweist, in denen die Mietpreisbremse in Zukunft gelten soll. Antworten auf die vier wichtigsten Fragen:

Wie wirkt die Mietpreisbremse?
Bisher konnte der Vermieter eine freie Wohnung zu dem Preis neu vermieten, den Wohnungssuchende bereit waren  zu zahlen. In Großstädten konnte die neue Miete schon mal 30 Prozent über dem Niveau der bestehenden Verträge liegen. Mieter mit normalen Einkommen

oder Studenten hatten dann keine Chance. Jetzt darf die neue Miete maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, für das die Bundesländer die Mietpreisbremse für maximal fünf Jahre festgelegt haben. Konkret heißt das: Wenn bisher für die freie Wohnung 5,50 Euro für den Quadratmeter bezahlt wurde und die ortsübliche Miete bei 6,00 Euro liegt, darf die neue Miete maximal 6,60 Euro betragen, auch wenn in dem ausgewiesenen Wohngebiet schon Wohnungen für 10,00 Euro vermietet wurden.

Welche Ausnahmen gibt es?
Für neu gebaute und umfassend modernisierte Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, darf der Vermieter verlangen, was der Wohnungsmarkt hergibt.
Außerdem sind Vermieter nicht verpflichtet, die Miete, die der Vormieter einer bestimmten Wohnung gezahlt hat, zu senken.

Was wird sich bei den Maklergebühren ändern?
Bislang konnten Vermieter einen Makler beauftragen, einen Mieter zu finden, und der Mieter musste die Maklerprovision bezahlen. In Zukunft muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse?
In Kraft treten soll das Gesetz zum 1. Juni. Zuvor muss das Gesetz am 27. März den Bundesrat passieren. Bereits ab April sollen die Länder jedoch die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um die entsprechenden Gebiete auszuweisen, damit die Bremse sofort ab 1. Juni greifen kann.

Foto: rabanito/Flickr.com (CC BY 2.0)

 
 


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