Header-Bild

Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Schwanger und keiner darf es erfahren?- Gesetz zur vertraulichen Geburt am 1. Mai in Kraft getreten

Bundespolitik

Keine Schwangere muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Dafür sorgt das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt. Brigitte Zypries begrüßt die neue Rechtslage: "In Deutschland werden jährlich 20 bis 35 Kinder direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Das sind erschreckende Zahlen. Den Schwangeren, die sich häufig in extremen sozialen oder psychischen Notlagen befinden, kann nun anonym, unverbindlich und kostenlos geholfen werden."
Das Gesetz aus der Feder der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ermöglicht Schwangeren in Not, ihr Kind sicher und auf Wunsch vertraulich in einem Krankenhaus oder bei einer Hebamme auf die Welt zu bringen. Den Schwangeren wird Anonymität für die Dauer von 16 Jahren gesichert. Danach kann ausschließlich das Kind Auskunft über seine Herkunft erhalten. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die zur Einrichtung der so genannten Babyklappen führte. Da Krankenhäuser bisher verpflichtet waren, Mutter und Kind dem Standesamt zu melden, zogen einige Frauen eine Geburt ohne medizinische Hilfe vor und legten das Neugeborene in Babyklappen ab. Diese Kinder haben dann keine Chance, jemals ihr Recht auf Kenntnis der eigenen Herkunft auch wahrzunehmen.

Das „vertrauliche Geburt“ genannte neue Verfahren ist mit einem umfangreichen Beratungsangebot für die Schwangeren verbunden. Das anonyme Hilfetelefon "Schwangere in Not" bietet unter der Nummer 0800 40 40 020 kostenlose und qualifizierte Erstberatung. Es ist barrierefrei, mehrsprachig und vermittelt als 24-Stunden-Lotse rund um die Uhr an Beratungsstellen vor Ort. In der Beratung wird zuerst versucht, den Konflikt zu lösen, der dem Wunsch der Schwangeren nach einer anonymen Geburt zugrunde liegt. Erst wenn dies nicht möglich ist, wird die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt angeboten.

Weitere Informationen: www.geburt-vertraulich.de.
Ab 1. Oktober 2014 erhalten Schwangere hier zudem das Angebot einer anonymen Online-Beratung.

Ausführliche Informationen über die neuen Regelungen und Hilfen sind beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend online zu erhalten.

 
 


Suchlupe

 

 

Wandern mit Brigitte Zypries Mit einem Klick kommen Sie zu den Bildern und Berichten der Sommerwanderung 2017

 

 

Infos zur Flüchtlingspolitik Mit einem Klick kommen Sie zur Infoseite