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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Streitpunkt in der Koalition: Apotheken und Arzneimittelversand

Bundespolitik


Foto: Daniel Bagel/Flickr (CC BY-NC 2.0)

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel zwar für Apotheken in Deutschland gilt, aber nicht für Versandhändler im EU-Ausland, die nach Deutschland liefern. Begründung: Die Preisbindung sei eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union und verstoße somit gegen EU-Recht. Durch dieses Urteil haben sowohl die deutschen Apotheken vor Ort als auch deutsche Versandapotheken einen Wettbewerbsnachteil. Die Vor-Ort-Apotheken fordern deshalb, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten insgesamt zu verbieten. Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) legte einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, den die SPD-Fraktion ablehnt ebenso wie das CDU-geführte Finanzministerium.
Warum?
Auf den ersten Blick erscheint ein Verbot als die einfachste Lösung, um den Wettbewerbsnachteil für deutsche Apotheken vor Ort zu beseitigen. Aber ein Verbot des Versandhandels würde auch die

deutschen Versandapotheken treffen. Sie würden dagegen klagen und hätten aus verfassungsrechtlichen Gründen Aussicht auf Erfolg. Außerdem ist es anachronistisch, in den Zeiten des Internets eine Branche ganz auszunehmen. Das Ende des Versandhandels wäre ein Rückschritt. Insbesondere in strukturschwachen Regionen und für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität stellt der Versandhandel eine sinnvolle Ergänzung zu Vor-Ort-Apotheken dar. Deutsche Versandhändler, die sich auf die Spezialmedikation von Patienten mit schweren Erkrankungen – wie bspw. Mukoviszidose, Spina Bifida (offener Rücken), HIV oder Parkinson – fokussiert haben, wären besonders betroffen und damit wäre auch die Versorgung von schwerkranken Menschen gefährdet.
Einige Apothekerinnen und Apotheker versuchen – u.a. mit Unterschriftenaktionen – Politik und Öffentlichkeit für ihre Forderung zu gewinnen mit der Behauptung, es ginge um ihre wirtschaftliche Existenz und der Fortbestand zahlreicher Apotheken sei in Gefahr. Tatsächlich ist die wirtschaftliche Lage der allermeisten Apotheken heute gut. Der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln macht heute weniger als 0,5 Prozent am Gesamtumsatz aus. Das wird auch von den Apothekerverbänden nicht bestritten. Selbst wenn der Anteil noch steigen sollte, wäre das nicht existenzgefährdend.
Die SPD-Fraktion tritt dafür ein, die Vorteile der Versand- und der Vor-Ort-Apotheken sinnvoll für eine sichere und effiziente, zukunftsorientierte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu verbinden, statt den Versandhandel zu verbieten. Höhere Vergütungen, z. B. von Beratungsleistungen und Notdiensten der Apotheken, würden den Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischen Versandhändlern ausgleichen und so die Existenz der Apotheken besser sichern als ein nicht mehr zeitgemäßes Verbot des Versandhandels. Bereits jetzt werden durch das gerade verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung die Beratungsleistungen und der Mehraufwand für Dokumentationspflichten von Vor-Ort-Apotheken besser honoriert. Die gesetzlichen Krankenkassen werden dafür jährlich 100 Millionen Euro aufbringen.Die SPD-Fraktion will eine europarechtskonforme, patientenorientierte Lösung, die die Apotheken vor Ort stärkt und den deutschen Versandhandel nicht benachteiligt.
Zur Erarbeitung einer Lösung wird die SPD-Fraktion den „runden Tisch“ mit Vertretern der maßgeblichen Verbände (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Bundesapothekerkammer, Deutscher Apotheker Verband e.V. (DAV), Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) und European Association of Mail Service Pharmacies) ohne die Unionsfraktion fortsetzen. Das nächste Gespräch ist bereits für die kommende Sitzungswoche nach Ostern geplant.

Foto: Daniel Bagel/Flickr (CC BY-NC 2.0)

 
 


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