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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Mindestlohn: Aufzeichnungspflicht beugt Missbrauch vor

Bundespolitik

Rund 3,7 Millionen Menschen profitieren seit dem 1. Januar 2015 vom Mindestlohn. Um sicherzustellen, dass auch überall 8,50 Euro pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt wird, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen - das haben SPD und Union gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für die stark von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und für Minijobber.
"Wir wollen, dass der Mindestlohn eingehalten wird - dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung  pro

Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich", erklärt Brigitte Zypries. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. "Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die vielen ehrlichen Unternehmen, auch in meinem Wahlkreis, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen", so Brigitte Zypries.

Nach dem Mindestlohngesetz müssen seit dem 1. Januar 2015 Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet werden. "Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen", erklärt Brigitte Zypries. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. "Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, es gebe jetzt mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen", so Brigitte Zypries.

Die Aufzeichnungspflicht entfällt, wenn das Monatseinkommen der Beschäftigten 2.958 Euro übersteigt und gilt für die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereiche, wie etwa Bau oder Fleischwirtschaft sowie für geringfügig Beschäftigte. Das ist jedoch nicht neu: Auch bisher sahen die Geringfügigkeitsrichtlinien die Dokumentation über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vor.

Das Bundesarbeitsministerium hat Mindestlohn-Hotline eingerichtet. Dort können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den Mindestlohn kostenlos informieren - über Rechte und Pflichten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Servicetelefon beantworten allgemeine Fragen zum Mindestlohn, wobei die individuelle Situation der Anrufer berücksichtigt wird. Außerdem können auch  Verstöße gegen den Mindestlohn anonym bei der Hotline gemeldet werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr unter 030 / 60 28 00 28 erreichbar.

 
 


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