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Der Bundestag hat am 2. Juli 2015 Veränderungen im Ausländerrecht beschlossen, die einerseits für viele hier lebende Ausländer Erleichterungen bringen und es andererseits ermöglichen, den Aufenthalt derjenigen, die kein Recht zum Aufenthalt haben und dies auch nicht mehr bekommen, leichter zu beenden.
Es ist es gelungen, der CDU/CSU-Fraktion in den Verhandlungen Zugeständnisse im Interesse der Flüchtlinge und Asylbewerber abzuringen. Zum Beispiel:
- Menschen, die schon seit langem geduldet in Deutschland leben und ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst bestreiten, bekommen einen sicheren Aufenthaltsstatus. Diese Menschen leben teilweise schon seit Jahrzehnten hier, ihre Kinder sind hier geboren und gehen hier zur Schule. Sie müssen aber regelmäßig eine Verlängerung der Duldung beantragen, was für diese Familien sehr belastend ist.
- In Zukunft wird der Beginn einer Berufsausbildung als Duldungsgrund anerkannt. Wenn ein Arbeitgeber mit einem jungen Asylbewerber einen Ausbildungsvertrag schließt, kann er zukünftig davon ausgehen, dass dessen Ausbildung nicht durch eine Abschiebung vorzeitig beendet wird.