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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Beratung des Asylpakets im Deutschen Bundestag

Bundespolitik

Foto: Franz Ferdinand Photography/Flickr/(CC BY-NC 2.0)

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 15.10.2015, die Maßnahmen des sogenannten Asylpakets beraten und mit großer Mehrheit beschlossen. Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz soll Asylverfahren beschleunigen und helfen, die Geflüchteten schneller  zu integrieren. Die SPD-Bundestagsfraktion hat einige wichtige Nachbesserungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung durchgesetzt. So haben Sachleistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zwar Vorrang vor Geldleistungen, aber die Länder bekommen einen größeren Handlungsspielraum, doch Geld für den  täglichen Bedarf zu zahlen, wenn der

Verwaltungsaufwand für Sachleistungen zu groß ist. Die Abgeordneten Sören Bartol, Karl Lauterbach, Carola Reimann und Eva Högl erläutern in einem Brief an die Mitglieder der SPD-Fraktion die Änderungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz:

Die 800.000 bis 1.000.000 Schutzsuchenden stellen den Bund, die Länder und Kommunen und die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen. Deutschland

muss seiner humanitären Verantwortung trotzdem gerecht werden. So werden einerseits die Mittel aufgestockt, die helfen können, Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen. Der Bund entlastet andererseits die Bundesländer und Kommunen, indem er ab 2016 eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens bezahlt und Mittel für den sozialen Wohnungbau zur Verfügung stellt.

Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Dieser in der Fraktion umstrittene Beschluss wurde ergänzt. Der Bund wird sich weiter dafür einsetzen, die wirtschaftliche und soziale Lage der Minderheiten in diesen Ländern zu verbessern und alle zwei Jahre darüber berichten. Gleichzeitig wird Bürgern aus dem Westbalkan der legale Zugang zum Arbeitsmarkt vereinfacht, um ihnen Wege jenseits des Asylverfahrens zu eröffnen: Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen, seinen Lebensunterhalt und ggf. den seiner Familie selbst - ohne Sozialleistungen - decken kann und in den letzten zwei Jahren nicht als Asylbewerber oder Geduldeter in Deutschland Leistungen bezogen hat, soll mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.

Asylbewerber werden bis zu sechs statt bisher drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Abgelehnten Bewerber wird nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise die Leistung gekürzt und der Termin der Abschiebung wird ihnen nicht angekündigt.

Spracherwerb und Arbeitsmarktpolitik werden stärker verknüpft, indem die berufsbezogene Sprachförderung und die Integrationskurse in ein Gesamtprogramm „Sprache“ überführt werden. Die Zahl der Sprachkurse wird erhöht. Außerdem werden die Integrationskurse für Geduldete und Asylbewerber, bei denen ein dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, geöffnet.

Anerkannte Asylberechtigte werden voll arbeitsberechtigt, erhalten Leistungen der Jobcenter und zählen in der Arbeitslosenstatistik. Auch die Anstrengungen für Menschen, die schon lange hier leben und Arbeit suchen, werden verstärkt. Die Schaffung eines prekären Niedriglohnsektors für Flüchtlinge, z. B. durch eine Absenkung des Mindestlohns für Flüchtlinge, wird es nicht geben.

Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt künftig für Hochqualifizierte und in den Ausbildungsberufen, in denen ein Fachkräfteengpass besteht, nach Ablauf von drei Monaten. Für alle anderen nach 15 Monaten. Damit wird Flüchtlingen der Arbeitsmarktzugang weiter erleichtert.

Befristete Erleichterungen im Bauplanungsrecht ermöglichen die Nutzung von Gebäuden und Grundstücken für Erstaufnahmeeinrichtung.

Für den Bereich der Gesundheitsversorgung besteht künftig ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf Schutzimpfungen für Asylsuchende. Die Krankenkassen werden die Krankenbehandlung gewährleisten, sofern das von der jeweiligen Landesregierung gewünscht wird. Um den Flüchtlingen einen diskriminierungsfreien und unbürokratischen Zugang zum Gesundheitssystem zu gewährleisten, kann ihnen eine elektronische Gesundheitskarte ausgehändigt werden, was wir ausdrücklich begrüßen.

Sprachkundige Ärzte unter den Asylbewerbern können künftig die ärztliche Versorgung in Flüchtlingsunterkünften unter strengen Vorgaben unterstützen, sofern die vorhandenen Kapazitäten hierzu nicht ausreichen. Die Ausübung der Tätigkeit ist befristet und ausschließlich auf Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge begrenzt und muss unter Verantwortung eines Arztes erfolgen.

Auch die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von besonders schutzbedürftigen, traumatisierten Flüchtlingen wird ermöglicht, indem künftig geeignete Ärzte, Psychotherapeuten und spezielle Einrichtungen, z.B. Traumazentren, die bisher über keine Kassenzulassung verfügten, zur Behandlung der Asylsuchenden ermächtigt werden können.

Foto: Franz Ferdinand Photography/Flickr/(CC BY-NC 2.0) aufgenommen am 19.9.2015 in Mainz-Drais

 
 


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