Foto: Metropolico.org/flickr(CC BY-SA 2.0)
In den Verhandlungen um das Krankenhausstrukturgesetz zwischen den Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD sowie den Bundesländern konnte eine Einigung über grundlegende Punkte erzielt werden, teilte Hilde Mattheis, die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, mit. Die SPD-Bundestagsfraktion habe sich mit wesentlichen Forderungen durchsetzen können: „Der Vorschlag, den bisherigen Versorgungszuschlag in voller Höhe durch einen zweckgebundenen Pflegezuschlag zu ersetzen, wurde von allen Vertragsparteien angenommen. Das ist ein gutes Signal für alle Pflegekräfte." Damit würden nun zielgenau jene Krankenhäuser gefördert, die in mehr Pflegepersonal „am Bett" investieren, wofür sich die SPD immer eingesetzt hat.
Einen weiteren Erfolg konnte die SPD-Bundestagsfraktion bei der Übergangspflege erzielen. Als neue Leistung wird ein Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt in die gesetzliche Krankenversicherung mit aufgenommen. Somit wird endlich die bisher bestehende Versorgungslücke zwischen stationärer Behandlung und pflegerischer Behandlung geschlossen.
Das schon bestehende Hygieneprogramm in Krankenhäusern wird mit der Reform fortgeführt und noch ausgebaut. Insgesamt ist damit eine der umfassendsten Krankenhausreformen seit Jahren gelungen, die die Ziele der SPD-Bundestagsfraktion verfolgt: Ausbau des Pflegepersonals, Verbesserung der Versorgung aller Patientinnen und Patienten und Förderung der Qualität von Leistungen in allen Krankenhäusern.
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