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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Die Mietpreisbremse kommt! Ein großer Erfolg für die SPD

Bundespolitik


Foto: rabanito/Flickr.com (CC BY 2.0)

Bundesjustizminister Heiko Maas teilte am 23.9.2014 Einzelheiten zu den geplanten Änderungen des Mietrechts mit: „Die Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip im Maklerrecht kommen – so, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“ Er wird dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem geregelt wird, dass die Mieten bei neuen Verträgen in Gegenden mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 % übersteigen dürfen. Welche Gebiete das sind, legen die Länder fest.  Brigitte Zypries begrüßt die neue Regelung: "In meinem Wahlkreis Darmstadt sind die Mieten in den letzten 7 Jahren um rund 4% pro Jahr gestiegen. Der Durchschnittsquadratmeterpreis liegt bei etwa 8 Euro. Damit gehört Darmstadt zu den 30 teuersten Wohnorten in Deutschland - hier kann die Mietpreisbremse also viel bewirken."

Die Mietpreisbremse kann 2015 in Kraft treten. Die Länder können bis zum Jahr 2020 die Gebiete festlegen, wo die Mietpreisbremse dann bis zu fünf Jahre lang gelten soll. Die Mietpreisbremse kann also über das Jahr 2020 hinaus wirken. Bisher haben die Länder nur die Möglichkeit, Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen zu begrenzen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes werden in Deutschland jährlich zwischen 2 und 3 Millionen neue Mietverträge abgeschlossen. Wieviele Menschen von der neuen Regelung profitieren werden, hängt davon ab, ob und in welchen Ballungsräumen die Länder einen „angespanntem Wohnungsmarkt“ feststellen und die Mietpreisbremse nutzen.
Wenn dies geschieht, kann sich das doppelt auswirken. Zum einen direkt, weil bei Wiedervermietung von Wohnungen die Mieten nicht mehr wie bisher unbegrenzt steigen können. Und zum anderen indirekt, weil die ortsüblichen Vergleichsmieten ebenfalls nur noch begrenzt steigen.

Um die Investitionsbereitschaft im Immobiliensektor zu erhalten, werden Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Eine weitere wichtige Neuregelung ist die Einführung des „Bestellerprinzips“ im Maklerrecht: Wer den Makler beauftragt, also in der Regel der Vermieter, bezahlt auch die Makler-Courtage.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mietpreisbremse

Foto: rabanito/Flickr.com (CC BY 2.0)

 
 


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