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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Parteikonvent: Digitale Gesellschaft, Friedenspolitik und TTIP

Bundespolitik

Auf dem 5. Parteikonvent am 20. September 2014 in Berlin wurde intensiv über die Ausrichtung unserer Friedenspolitik, die Herausforderungen der Digitalisierung für unsere Gesellschaft sowie über die Verhandlungen mit den USA über ein Freihandelsabkommen (TTIP) diskutiert.
Zu der Frage „Wie verändert das Internet unser Leben?" hat der Parteivorstand einen Diskussions- und Programmprozess gestartet und alle Sozialdemokraten aufgefordert, sich zu beteiligen.

"Damit wir die besten Lösungen finden, brauchen wir Eure Ideen und Anregungen. Im nächsten Vorwärts findet Ihr dafür zwei Dialogkarten. Füllt eine aus und gebt die zweite weiter", schrieb die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi an alle Parteimitglieder und verwies auf digitalleben.spd.de , wo es alles Wichtige zu den einzelnen Themen gibt, wie z.B. das Diskussionspapier. Im Dezember 2015 wird dann der Bundesparteitag das im gemeinsamen Austausch entstandene SPD-Programm für die digitale Gesellschaft beschließten.

Friedenspolitik in einer Zeit neuer Herausforderungen. Auch das war Thema auf dem Konvent. Der Beschluss folgt zwei Grundsätzen: die Werte und Ziele vorausschauender Friedenspolitik mit Krisenprävention, Schutz der Menschenrechte, Armutsbekämpfung und Kooperation innerhalb der EU, NATO, OSZE und der Vereinten Nationen. Zum anderen Abrüstung und Rüstungskontrolle als langfristiges Ziel weiter vorantreiben. Gleichzeitig drücken wir uns nicht in einer akuten Notsituation vor Einzelfallentscheidungen.

Intensiv haben wir heute auch über das Vorgehen beim internationalen Freihandelsabkommen TTIP diskutiert und einen Beschluss gefasst. Mit großer Mehrheit hat sich der Konvent den Anforderungen an die Verhandlungen angeschlossen, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam formuliert hatten. Damit ist klar: Wir setzen uns entschieden gegen die Absenkungen von Sozial-, Arbeits- und Verbraucherschutzstandards ein, – Schiedsgerichte, die nationale Gesetzgebung unterlaufen können, darf es nicht geben. Die Einzelheiten diskutieren wir jetzt weiter – unter anderem auf einem großen Hearing im Februar.

 

 
 


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