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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Die religiöse Beschneidung von Jungen - Zur Kontroverse über Kindeswohl, Religionsfreiheit und Elternrecht

Bundespolitik

Das Urteil des Landgerichts Köln vom 7. Mai 2012 über die Beschneidung eines minderjährigen Jungen hat eine grundlegende und emotionale Debatte über religiöse Beschneidungen ausgelöst. Die Gegner der religiösen Beschneidung argumentieren, dass diese das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit verletze. Die Befürworter einer Legalisierung der religiösen Beschneidung machen geltend, dass sie dem Kindeswohl nicht entgegen stehe und die Religionsfreiheit von Kind und Eltern sowie das Elternrecht achte.

Im Deutschen Bundestag liegen zwei Gesetzentwürfe und ein Änderungsantrag zur Abstimmung vor: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern sich für die religiöse Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes entscheiden können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Der Gruppen-Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht zusätzliche Regelungen für die Durchführung der Beschneidung vor. Der Gruppen-Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Beschneidung erst durchgeführt werden kann, wenn der Sohn 14 Jahre alt ist und darin einwilligt.

Die SPD-Fraktion hat detaillierte Informationen zu den Hintergründen der Diskussion und zu den verschiedenen Positionen zusammengestellt. Sie können sich das Dokument hier herunterladen.

 
 


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