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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Fakten zur Integrations-, Migrations- und Flüchtlingspolitik im Jahr 2014

Bundespolitik

Iraq Crisis: Finding a Place to StayUnübersehbar macht sich in Teilen der Öffentlichkeit eine Angst- und Stimmungsmache gegen Einwanderer, Asylsuchende und Muslime breit. Kundgebungen gegen Flüchtlingsunterbringungen und Demonstrationen zur "Rettung des Abendlandes" greifen ernstzunehmende Sorgen und Ängste in der Bevölkerung wegen der zur Zeit hohen Asylbewerberzahlen auf und schüren diffuse Ängste vor Überfremdung, wirtschaftlichem Abstieg und „dem Islam“. Auch wenn es sehr schwierig ist, mit Fakten und Argumenten gegen solch diffusen Ängste anzukommen, lohnt sich ein Fakten-Check. Denn die Zuwanderung funktioniert durchaus nach klaren Regeln, die auch ständig neuen Anforderungen

angepasst werden, um sowohl eine humane Flüchtlingspolitik zu gewährleisten als auch die Interessen der betroffenen Menschen vor Ort zu wahren.

2013 kamen 1,2 Millionen Menschen dauerhaft nach Deutschland. Gleichzeitig wanderten aber 798.000 Menschen aus - eine Zahl, die in der Berichterstattung meist unerwähnt bleibt. Unterm Strich gibt es also 437.000 Zuwanderer. Und das sind keineswegs alle Flüchtlinge. Zwei Drittel kommen aus der Europäischen Union. Sie nehmen ihr Recht als EU-Bürger in Anspruch, sich überall in der EU niederzulassen, so wie es auch viele Deutsche ganz selbstverständlich seit Jahrzehnten in anderen Ländern in Anspruch nehmen. Die Populisten und Stimmungsmacher vermitteln aber den Eindruck, als kämen die meisten Zuwanderer aus der Türkei oder den muslimisch geprägten Staaten des Nahen Ostens oder Nordafrikas. Hauptherkunftsland der Zuwanderer ist – seit 1996 – mit großem Abstand Polen; es folgen Rumänien und Italien. Übrigens: In die Türkei wandern seit Jahren mehr Menschen aus, als von dort zu uns kommen (Saldo 2013: minus 4.000).

Die Einwanderer haben überwiegend gute Qualifikationen und bringen unsere Wirtschaft und den Arbeitsmarkt voran. Auch die sog. „Armutszuwanderung“ aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien stellt sich bei genauem Betrachten ganz anders dar. Von wegen Einwanderung in die „sozialen Hängematte“. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Rumänen und Bulgaren in Deutschland ist gestiegen. Und die jüngste Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt, dass Einwanderer die öffentlichen Kassen füllen: Pro Jahr zahlt jeder Ausländer im Schnitt 3.300 Euro mehr Steuern und Sozialabgaben in Deutschland ein, als er an Transferleistungen erhält! Für 2012 rechnet die Studie mit einem Überschuss von 22 Milliarden Euro durch die Beiträge der ausländischen Bevölkerung in Deutschland.

Der Gesetzgeber lässt den Dingen nicht einfach ihren Lauf, sondern gestaltet mit vielen integrations-, migrations- und flüchtlingspolitischen Maßnahmen aktiv unsere Einwanderungsgesellschaft. Zur Gestaltung sind insbesondere drei wichtige Gesetze und Maßnahmen des Jahres 2014 zu nennen:

  • Die Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht wurde auf Initiative der SPD endlich weitgehend abgeschafft: Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wird, bekommt die deutsche Staatsangehörigkeit und kann sie auch mit Eintritt der Volljährigkeit behalten, ohne die ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern abgeben zu müssen, sofern er in Deutschland aufgewachsen ist. Bisher mussten sich alle sogenannten Optionskinder entscheiden, eine der beiden Staatsangehörigkeiten abzugeben.
  • Endlich wird es eine Regelung für langjährig geduldete Ausländer geben. Sie müssen nicht mehr wie bisher tagtäglich in Angst vor der Abschiebung leben und im wahrsten Sinne des Wortes auf gepackten Koffern leben. Dafür hat sich die SPD gemeinsam mit den Kirchen, Flüchtlingsorganisationen und den Gewerkschaften seit langem eingesetzt. Das parlamentarische Verfahren steht nunmehr in 2015 an.
  • Seit 2005 haben über 1,4 Millionen Menschen Integrationskurse besucht und die deutsche Sprache gelernt. Im Bundeshaushalt 2014 sind dafür insgesamt 244 Millionen Euro eingeplant, also 40 Millionen Euro mehr als bisher.

Für 2014 erwarten wir ca. 200.000 Asylbewerber. Deshalb ist es wichtig, die Länder und Kommunen zu entlasten, die Asylverfahren zu beschleunigen und mehr Integrationsangebote für die Schutzsuchenden zu bieten. Aus den Fehlern der Vergangenheit wurde gelernt. Die Menschen sollen so früh wie möglich Zugang zu Arbeit, Sprachkursen und Schulen haben. Dann können aus Flüchtlingen auch schneller neue Nachbarn werden.

  • Das Asylbewerberleistungsgesetz ist endlich den Vorgaben des Verfassungsgerichts entsprechend geändert worden. Das hatte die Vorgängerregierung nicht geschafft. Die Leistungen wurden erhöht und sichern jetzt ein menschenwürdiges Existenzminimum. Endlich gilt nach drei Monaten der Grundsatz: Geld- statt Sachleistungen! Und alle Kinder haben ab dem ersten Tag Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Über Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung wird 2015 noch diskutiert werden.
  • Asylbewerber und geduldete Ausländer dürfen zukünftig bereits nach drei Monaten bisher 9 bzw. 12 Monate arbeiten. Außerdem wird nach 15 Monaten Aufenthalt die Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit komplett entfallen. Diese prüft, ob nicht ein deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger die jeweilige Stelle besetzen könnte. Bei akademischen Berufen entfällt die Vorrangprüfung sofort.
  • Die sogenannte Residenzpflicht wurde abgeschafft. Nach drei Monaten, also der Phase der Erstaufnahme, dürfen sich die Asylbewerber frei im Bundesgebiet bewegen. Bisher mussten sie um Erlaubnis bei der zuständigen Behörde fragen, wenn sie Freunde oder Verwandte in einem anderen Landkreis besuchen wollten. Ohne Erlaubnis zu reisen, war ein Gesetzesverstoß. Eine Wohnsitzauflage wird allerdings beibehalten, um die gerechte Kostenteilung zwischen den Kommunen zu gewährleisten.
  • Der Bund und die Länder entlasten die Kommunen: In 2015 stellt der Bund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 500 Millionen Euro folgen in 2016, wenn die finanzielle Belastung der Länder unverändert fortbesteht. Die hälftige Refinanzierung der vom Bund jeweils zur Verfügung gestellten Beiträge wird durch die Länder über einen Zeitraum von zwanzig Jahren übernommen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überlässt Flächen zur Unterbringung von Flüchtlingen künftig mietzinsfrei, so sparen Kommunen und Länder jährlich 25 Millionen Euro. Das Baurecht wurde ebenfalls geändert, damit schneller Gebäude für die Unterbringung gebaut und genutzt werden können.
  • Die Bundesregierung und die Länder haben über Sonderkontingente 25.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge aus den Anrainerstaaten Syriens aufgenommen. Insgesamt sind seit 2011 über 70.000 syrische Staatsbürger zu uns gekommen. Weitere EU-Staaten sollten diesem Beispiel folgen.

Andererseits gilt der Grundsatz: Wer keinen Anspruch auf Asyl und für den kein Abschiebungshindernis existiert, muss unser Land verlassen. In dieser Hinsicht wurde die Zulassung zum Asylverfahren verschärft. Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien wurden als sichere Herkunftsstaaten definiert. Wer aus einem solchen Staat kommt, muss nachweisen, warum er oder sie im konkreten Einzelfall doch internationalen Schutz benötigt. Staatsbürger aus diesen drei Staaten erhielten 2013 nur in 0,3% der Fälle eine Anerkennung, aber machten zeitweise über 20% aller Anträge aus, was zu erheblichen Belastungen der Behörden und Kommunen führt.

 
 


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