
Der Mindestlohn ist ab 1. Januar 2015 Gesetz. Das hat sich schon rumgesprochen. Weniger bekannt ist, dass man künftig sein altes Kfz-Kennzeichen behalten kann, wenn man umzieht, selbst beim Umzug in ein anderes Bundesland. Der Rentenbeitragssatz sinkt um 0,2 Prozent. Diese und viele andere Neuregelungen treten zum Jahresanfang 2015 in Kraft. Die Bundesregierung hat die wichtigsten Neuregelungen im Internet aufgelistet. Sie betreffen die Bereiche Arbeit und Soziales, Gesundheit und Pflege, Steuern und Finanzen, Energie, Verkehr, Familie, Bildung und Forschung, Inneres, Verbraucherschutz und Europa. Es lohnt darüber auf dem Laufenden zu sein.