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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Fracking-Gesetz geht in die parlamentarische Beratung

Bundespolitik


Fracking in Louisiana 2013 (Foto: Daniel Foster/flickr/CC BY-NC-SA 2.0)

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Fracking durch die Bundesregierung am 1. April 2015 wurde der Weg für eine sorgfältige Beratung im Parlament eröffnet. Und im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens gilt für die SPD-Fraktion das „Strucksche Gesetz“, wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es eingebracht worden ist. Das wird insbesondere für dieses Gesetz gelten, das so sehr auf öffentliches Interesse stößt. 
Zwar wird nichts, was bisher verboten war, erlaubt, und vieles, was bisher möglich war, wird verboten und der Gesetzentwurf sieht Verbote zum Schutz von Trinkwasser, Gesundheit und Natur in bestimmten Regionen sowie generell weitgehende Einschränkungen für Fracking-Maßnahmen vor. Das 

Paket enthält zudem ergänzende strengere Regelungen zur konventionellen Erdgas- und Erdölförderung. Gleichwohl sieht die SPD-Fraktion Beratungsbedarf insbesondere hinsichtlich der  Expertenkommission, die auf Wunsch der Union in den Gesetzentwurf aufgenommenen wurde. Dieses Gremium könnte grünes Licht geben für eine kommerzielle Gasförderung, wenn wissenschaftlich begleitete Probebohrungen positiv verlaufen sind. Die Ausgestaltung und die Begrenzung von Probebohrungen werden einen weiteren Beratungsschwerpunkt bilden. Außerdem muss sichergestellt sein, dass daraus kein Automatismus für kommerzielle Projekte wird. Letztendlich müsse der Deutsche Bundestag und nicht eine Expertenkommission über den kommerziellen Einsatz der Fracking-Technologie entscheiden, meint die SPD-Fraktion. Auch den Umgang mit dem Lagerstättenwasser, der bereits heute im Rahmen der Erdgasförderung z.B. in Niedersachsen eine wichtige Rolle spielt, sieht die SPD-Fraktion problematisch.
All diese Fragen werden in den kommenden Wochen und Monaten intensiv beraten. Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen voraussichtlich im Mai aufnehmen.

Das Gesetz wurde notwendig, weil neue Techniken das Fracking für den Energiesektor der Industrie interessant machte. Lagerstätten, die bis dahin zu vertretbaren Kosten nicht erschlossen werden konnten, waren auf einmal lukrativ. Die aktuellen Genehmigungsverfahren entsprechen noch den bisherigen technischen Möglichkeiten und nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland somit derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking unterschieden. So sind die Unternehmen zum Beispiel zur Zeit nicht verpflichtet, die eingesetzten Chemikalien den Behörden gegenüber zu deklarieren.

Das wird mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium am 1. April 2015 gemeinsam vorgelegten Gesetzentwurf geändert. Der Gesetzentwurf bringt durchweg Verbesserungen gegenüber der zurzeit geltenden Gesetzeslage. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagt ausdrücklich: "Mit diesem Gesetzespaket können wir Fracking so weit einschränken, dass es für Mensch oder Umwelt keine Gefahr mehr ist. Soweit Risiken nicht zu verantworten sind oder derzeit nicht abschließend bewertet werden können, wird Fracking verboten." Wir nehmen also endlich das in Angriff, was die Vorgängerregierung nicht geschafft hat.

Für ein vollständiges Verbot der unkonventionellen Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten sieht Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zu hohe verfassungsrechtliche Hürden. Man könne in Deutschland nicht einfach eine Technologie pauschal verbieten, sagte sie.

Wenn aufgrund des Gesetzes die Investoren auch die Kosten für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen beim Fracking mit einrechnen müssen, wird das faktische Risiko durch Fracking erheblich kleiner, weil diese Technik weniger oder gar nicht zum Einsatz kommt.

Foto: Daniel Foster/flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

 
 


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