Trotz meiner großen Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS habe ich mich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen. Diese Zustimmung fällt mir nicht leicht. Ich weiß jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement jetzt nicht auf das Militärische begrenzt, sondern sich weiter im politischen Friedensprozess engagiert.
In einer persönlichen Erklärung, die in das Plenarprotokoll des Deutschen Bundestags aufgenommen wird, lege ich die Gründe dar, die mich bewogen haben, dem Syrien-Mandat zuzustimmen.
(Hier der vollständige Text der Erklärung als PDF zum Herunterladen)
IM WORTLAUT
Erklärung nach §31 GO BT
zur Abstimmung über das von der Bundesregierung zur konstitutiven Beschlussfassung
vorgelegte Mandat zum „Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf Grundlage von Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung mit Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union sowie den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015), 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.“
Mit großer Sorge blicke ich auf die Lage in Syrien. Seit Beginn der friedlichen Proteste syrischer Oppositionsgruppen im Zusammenhang mit dem Arabischen Frühling Anfang 2011 hat das Assad-Regime auf eine militärische Eskalation gesetzt. Die syrischen Regierungstruppen haben systematisch zivile Ziele angegriffen und im Laufe des Krieges sogar chemische Waffen eingesetzt. Nach dem völkerrechtswidrigen Giftgaseinsatz Syriens ist es den Vereinten Nationen gelungen, auf der Grundlage eines Sicherheitsratsbeschlusses die chemischen Waffenbestände Syriens zu sichern und sie – unter maßgeblicher Hilfe auch von deutscher Seite – zu vernichten.
Der syrische Bürgerkrieg ist mittlerweile zu einer regional und international beeinflussten militärischen Auseinandersetzung eskaliert. Insbesondere die aus dem Irak stammende terroristische Gruppe ISIS hat seit 2014 mehr und mehr an Macht und Einfluss gewonnen. Sie hat in den von ihr kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien ein Terrorregime errichtet und vor einiger Zeit einen Strategiewechsel vollzogen. Die Terrorgruppe ISIS und ihr nahestehende Gruppen und Einzelpersonen tragen ihren Terror vermehrt und konzentriert in die Nachbarländer Syriens und sogar bis nach Europa. Die Terroranschläge im tunesischen Badeort Sousse, in Beirut, Ankara, über der SinaiHalbinsel und zuletzt in Paris mit Hunderten von Toten und Verletzten sind brutaler Ausdruck dieses Strategiewechsels.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 2170 vom 15. August 2014 und der Resolution 2199 vom 12. Februar 2015 sowie mit der Resolution 2249 vom 20. November 2015 wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation ISIS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.
Ich bin überzeugt, dass es für den Syrienkonflikt nur eine politische Regelung geben kann. Hierfür hat sich die Bundesregierung und insbesondere Außenminister FrankWalter Steinmeier seit Amtsübernahme mit ganzer Kraft eingesetzt. Die Vereinten Nationen und ihr Sonderbeauftragter, Staffan Domingo de Mistura, sollen eine führende Rolle in diesem Konflikt haben. Eine erste Konferenz zur Bündelung der Kräfte zur humanitären Hilfe wurde auf deutsche Initiative im November 2014 in Berlin durchgeführt. Im Rahmen des politischen Prozesses zur Konfliktregelung (Konferenzen in Wien) hat sich Bundesaußenminister Steinmeier mit Nachdruck für die Einbeziehung auch von Iran und Saudi-Arabien eingesetzt. Beide Länder spielen jeweils eine wichtige Rolle in diesem Krieg.
Mit den Erklärungen der Wiener-Konferenzen vom 30. Oktober und 14. November 2015 wurde den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle zugewiesen und der Weg für eine politische Konfliktregelung vereinbart.
Den politischen Ansatz des UN-Sondergesandten de Mistura, vier Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der Konfliktparteien (ohne ISIS) zu Kernfragen des Konflikts zu gründen, halte ich für richtig. Wir brauchen das kontinuierliche Gespräch, damit aus den Ergebnissen der vier Arbeitsgruppen die Grundlage für eine Vereinbarung geschaffen werden kann, die eine politische Konfliktregelung hoffentlich ermöglicht.
Die Terrorgruppe ISIS kann weder Verhandlungspartner sein, noch will sie es sein. Daher hat die Bundesregierung letztes Jahr entschieden, die kurdische Regionalregierung im Nordirak – in Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung – mit militärischer Ausbildung und Ausrüstung in ihrem Abwehrkampf gegen ISIS im Irak zu unterstützen. Dieses Engagement hat sich als sinnvoll und notwendig erwiesen. Mehrere von ISIS besetzte Gebiete im Norden Iraks konnten zurückerobert werden – die aus den Dörfern und Städten geflüchteten Menschen beginnen, in ihre Heimat zurückzukehren.
Nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris hat Präsident Hollande die Bundesregierung gebeten, neben ihrem politischen Engagement zur Regelung des Syrienkonfliktes und dem militärischen Beitrag zur Zurückdrängung von ISIS im Nordirak, Frankreich und die internationale Allianz mit militärischen Mitteln in ihrem Kampf gegen ISIS zu unterstützen. Die Bundesregierung hat nach intensiver Prüfung Frankreich angeboten, Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers zur Verfügung zu stellen.
Trotz meiner großen Skepsis gegenüber einem militärischen Engagement gegen die Terrorgruppe ISIS habe ich mich nach intensiven Diskussionen und einem schwierigen Abwägungsprozess entschieden, dem Mandat der Bundesregierung zuzustimmen.
Diese Zustimmung fällt mir nicht leicht. Ich weiß jedoch, dass die Bundesregierung ihr Engagement jetzt nicht auf das Militärische begrenzt, sondern sich weiter im politischen Friedensprozess engagiert. Die mit dem Wiener-Prozess erlangte Chance für eine politische Regelung des Syrienkrieges wird die Bundesregierung zusammen mit ihren Partnern nutzen.
Wichtig ist auch, dass die Bundesregierung ihre Aktivitäten gegen den internationalen Terrorismus im Allgemeinen und gegen ISIS im Besonderen verstärkt. Hierzu gehören vor allem die bereits in der UN-Sicherheitsratsresolution 2170 vom 15. August 2014 unter Kapitel VII der UN-Charta beschlossenen Maßnahmen gegen ISIS, Al Qaida und mit ihnen verbündeten Terrorgruppen. Insbesondere die Anwerbung und Ausreise von ausländischen terroristischen Kämpfern nach Syrien muss unterbunden werden. Ebenso müssen die in der Resolution aufgeführten Maßnahmen zur Unterbindung der Finanzierung des Terrorismus konsequent und von allen Staaten angewendet werden. Der illegale Verkauf von Öl und anderen Ressourcen sowie der ungehinderte Finanzzufluss an ISIS – oftmals durch staatliche Institutionen geduldet oder gar organisiert – muss mit allen Mitteln unterbunden werden. Darüber hinaus ist es unabdingbar, dass ISIS-Kämpfern der unkontrollierte Zugang zu anderen Staaten in der Region verwehrt wird. Hier kommt der Türkei eine maßgebliche Rolle zu.
Mit der Bundesregierung halte auch ich die Rechtsgrundlage für den Einsatz für gegeben. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat ein umfassendes Gutachten dazu vorgelegt und kommt zu folgenden Ergebnis: Art. 24 Abs. 2 GG (i.V.m. Art. 42. Abs. 7 EUV und der VN-Resolution 2249) bildet eine vertretbare Rechtsgrundlage, wenn man für Art. 24 Abs. 2 GG neben der Einbindung in kollektive Sicherheitsstrukturen auch die Einbindung in kollektive Verteidigungsstrukturen zulässt. Dies entspricht der Rechtsprechung des BVerfG, das für Art. 24 Abs. 2 GG eine glaubwürdige kollektive Einbindung von Bundeswehreinsätzen in überstaatliche multilaterale Strukturen fordert und in diesem Zusammenhang Systeme kollektiver Sicherheit und Systeme kollektiver Verteidigung als gleichwertig ansieht.
Wir dürfen in Deutschland nicht zulassen, dass sich der IS-Terror zu einem „Kampf der Kulturen“ entwickelt. Nach wie vor sind die meisten Opfer von ISIS selber Muslime. Die Anschläge von Paris dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, um hierzulande gegen Flüchtlinge zu hetzen und Muslime auszugrenzen. Im Gegenteil: Unsere Anstrengungen zur Integration insbesondere junger Muslime müssen gesteigert werden, um Parallelgesellschaften und Ghettobildungen zu verhindern. Das ist eine der großen politischen Aufgabe in den nächsten Jahren.
Nach Abwägung all dieser Umstände stimme ich dem vorgelegten Mandat zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu.
Brigitte Zypries
Berlin, 4. Dezember 2015