Foto: Graf/flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0) Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble informierte am 29. Oktober 2014 die Abgeordneten der Großen Koalition über die multilaterale Vereinbarung, die er am selben Tag mit den Vertretern von 49 Staaten unterzeichnete. Darin wird der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten festgeschrieben. "Nach vielen Jahren beharrlicher Verhandlungen können wir damit - anders als es viele Kritiker und Zweifler je für möglich hielten - entscheidende Erfolge im Kampf gegen Steuerflucht und Steuervermeidung vorweisen", erklärte er. "Ich bin überzeugt, dass dies erst der Beginn eines internationalen Umdenkens ist, an dessen Ende Steuerflucht und
Steuervermeidung im Interesse der steuerehrlichen Bürger und Unternehmen umfassend eingedämmt werden."
Auch die Schweiz und Singapur hätten angekündigt, dem Abkommen beizutreten. Damit beginne ab September 2017 eine neue Phase der internationalen Kooperation zwischen nationalen Steuerbehörden. "Keiner der teilnehmenden Staaten wird mehr als sicherer Fluchtort für Kapitalvermögen zur Verfügung stehen", schrieb Schäuble.
Das Abkommen stellt einen völkerrechtlichen Vertrag laut Artikel 59 des Grundgesetzes dar. Beide Abkommen müssen noch durch den Bundestag und Bundesrat in nationales Recht umgesetzt werden.
Video: "Einfach erklärt: Steuerlicher Informationsaustausch"
Mehr Information, insbesondere über die weitere Entwicklung, findet man auf der Internetseite der OECD. Allerdings nur auf Französisch und Englisch.
Erklärung der unterzeichnenden Staaten anlässlich der Unterzeichnungszeremonie zum neuen globalen Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Steuerpflichtige
Foto: Christine und Hagen Graf / flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0)