Header-Bild

Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Mehr und bessere Leistungen in der Pflege

Bundespolitik

Mit dem am 17. Oktober 2014 beschlossenen Pflegestärkungsgesetz I werden zum Jahresbeginn 2015 viele Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige umgesetzt.
So werden die Pflegeleistungen insgesamt um vier Prozent erhöht, die finanzielle Unterstützung für den Umbau der eigenen Wohnung ausgebaut, ambulante Wohngruppen gestärkt und die Betreuung in den Pflegeeinrichtungen verbessert. Weitere Verbesserungen sind zum Beispiel die flexibleren Möglichkeiten für Angehörige, eine Auszeit in Form der Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen oder die Erhöhung der Pflegehilfsmittel.
Das Gesetz bildet die erste Stufe der Reform der Sozialen Pflegeversicherung.

Die SPD-Bundestagsfraktion konnte in dem Gesetz wichtige Ziele aus dem Koalitionsvertrag durchsetzen. Zum Beispiel: Pflegeeinrichtungen, die Tariflöhne bezahlen, werden gestärkt. Künftig dürfen Tariflöhne bei Vergütungsverhandlungen zwischen Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen sowie Sozialhilfeträgern nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden.
In den Verhandlungen hat die SPD sich auch in anderen Punkten durchgesetzt. Der Wohngruppenzuschlag wird erhöht und weiter entwickelt, um ambulante Wohngruppen zu unterstützen. Ab jetzt besteht ein Anspruch auf den Zuschlag auch dann, wenn mindestens zwei der Wohnungsmitglieder Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sind (Menschen mit Demenz, geistigen Behinderungen oder psychisch Erkrankte). Um die Anerkennung von Wohngruppen als solche zu vereinfachen gelten ab jetzt leistungsrechtliche statt wie bisher heimrechtliche Kriterien.
Mit einem weiteren Gesetz, das noch in diesem Jahr beschlossen werden soll, wird die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren müssen, können dafür eine bezahlte Auszeit von maximal zehn Tagen nehmen. Außerdem ist ein Pflegeberufegesetz in Vorbereitung. Damit sollen vor allem die Aufstiegschancen in Pflegeberufen verbessert werden.

Noch in dieser Wahlperiode sollen mit dem Pflegestärkungsgesetz II ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die bisherige Unterscheidung zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits soll dadurch wegfallen.

Faltblatt der SPD-Fraktion zum Pflegestärkungsgesetz I

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

 
 


Suchlupe

 

 

Wandern mit Brigitte Zypries Mit einem Klick kommen Sie zu den Bildern und Berichten der Sommerwanderung 2017

 

 

Infos zur Flüchtlingspolitik Mit einem Klick kommen Sie zur Infoseite