Präimplantationsdiagnostik (PID) bezeichnet die genetische Untersuchung von Embryonen aus künstlicher Befruchtung vor der Übertragung in die Gebärmutter. Dabei werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Dispositionen für Erbkrankheiten oder chromosomale Veränderungen ausgeschlossen werden können. Bisher war die PID durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Der Bundesgerichtshof urteilte am 6. Juli 2010 jedoch, dass das Gesetz kein grundsätzliches Verbot umfasst und damit gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.
Es liegen drei Vorschläge zur gesetzlichen Regelung vor, die als Gruppenanträge jeweils fraktionsübergreifend eingebracht wurden. Eine Übersicht finden Sie hier.




