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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Reform der Jobcenter

Bundespolitik

Heute hat der Bundestag mit einer Grundgesetz-Änderung den ersten Schritt zur Reform der Job-Center gemacht. Es fehlt nun noch die Zustimmung des Bundesrates.

Das verabschiedete Gesetz ist ein Kompromiss, der nur dank des beharrlichen Verhandelns der SPD zustande gekommen ist. Wir haben mit der Koalition einen Kompromiss zur Absicherung der Jobcenter verhandelt, der sehr nah an unseren ursprünglichen Forderungen liegt. Der Weg dahin war schwierig und nicht immer von Fairness auf Seiten der Regierung geprägt. Die 3.200 Vermittlerstellen, die 2010 planmäßig bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Entfristung anstanden, hatte Schwarz-Gelb entgegen der Verabredung mit uns im Dezember 2009 im Haushaltsausschuss gesperrt. Vergangene Woche konnten wir endlich erreichen, dass der Haushalts-Ausschuss die Mittel freigibt.

Die gesetzliche Neuregelung ermöglicht es, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose erfolgreich weitergeführt werden kann. Gegen den Willen von Schwarz-Gelb, die in ihrer Koalitionsvereinbarung die getrennte Aufgabenwahrnehmung vorgesehen hatten, sind die ARGEN jetzt grundgesetzlich abgesichert und können als gemeinsame Einrichtung zwischen Kommune und Agentur für Arbeit weitergeführt werden.

Das neue Jobcenter ist künftig der Regelfall zur Betreuung von Arbeitsuchenden. Die derzeit bestehenden 69 Optionskommunen, die die Betreuung in eigener Regie wahrnehmen, werden entfristet. Zudem sollen in begrenztem Umfang weitere Optionen ermöglicht werden. Insgesamt soll die kommunale Trägerschaft nicht mehr als 25 Prozent der Aufgabenträger im Bundesgebiet umfassen (ialso insgesamt 110 Optionskommunen).
Wir konnten damit verhindern, dass durch die völlige Freigabe der Option der Bund aus der Verantwortung für die Arbeitsuchenden herausgenommen wird. Bund und Kommunen haben auch weiterhin ein gemeinsames Interesse daran, Arbeitsuchende in Arbeit zu integrieren.

Außerdem wird der Betreuungsschlüssel in den Jobcentern weiter verbessert. Dies gilt auch für die Optionskommunen. Hier konnten wir uns mit einem wichtigen Anliegen durchsetzen. Die entsprechende Betreuungsrelation wird gesetzlich verankert. Als Festlegung für den Schlüssel sind vorgesehen: Ein Arbeitsvermittler für 75 erwerbsfähige Hilfebedürftige unter 25 Jahren und ein Arbeitsvermittler für 150 Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Diese gesetzliche Festlegung stärkt die individuelle Betreuung und verbessert die Chancen von Arbeitsuchenden, wieder in Arbeit zu kommen.
Enttäuschend ist, dass ausgerechnet die ehemalige Familienministerin von der Leyen unseren Vorschlag, auch für Alleinerziehende den verbesserten Betreuungsschlüssel von 1:75 anzuwenden, nicht übernehmen wollte.

 
 


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