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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Sexualstrafrecht wird zum Schutz der Kinder verschärft

Bundespolitik


Bundesjustizminister Heiko Maas

In einem Brief an die Abgeordneten der Regierungskoalition erläuterte am 17.9.2014  Bundesjustizminister Heiko Maas den von der Regierung beschlossenen Gesetzentwurf, mit dem Strafbarkeitslücken hinsichtlich Kinderpornografie geschlossen werden. "Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden", erklärte er. Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen dürfe niemand Geld verdienen. Es müsse absolut klar sein, dass schon das unbefugte Herstellen und Verbreiten von Fotos verboten ist, wenn diese geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand, würde nicht kriminalisiert werden. Auch die Presseberichterstattung bleibe völlig uneingeschränkt möglich.
 

"Sexualstraftaten werden künftig später verjähren", führte er aus, "traumatisierten Opfern geben wir so mehr Zeit zu entscheiden, ob sie Anzeige erstatten wollen. Wir wollen nicht, dass die Täter ungeschoren davonkommen, nur weil die Opfer erst spät über die Tat reden können. Die strafrechtliche Verjährung von Delikten wie dem sexuellen Kindesmissbrauch soll daher mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers überhaupt erst einsetzen. Verjähren können solche Taten dann frühestens, wenn das Opfer 50 geworden ist." Auch beim Missbrauch von Schutzbefohlenen komme es zu Verschärfungen. An Schulen wird es nicht mehr länger eine Rolle spielen, ob der Täter sein Opfer als Klassen- oder Vertretungslehrer unterrichtet. "Jeder, der in einer Einrichtung Jugendliche ausbildet, betreut oder erzieht, kann künftig wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen strafrechtlich belangt werden", erläuterte Heiko Maas.

Ergänzt wird die Reform durch Maßnahmen, die dazu führen sollen, dass Taten erst gar nicht begangen werden. Die finanzielle Förderung des Bundes für das Präventionsnetzwerk „Kein-Täter-Werden“ wird in diesem Jahr um 148.000 Euro auf 535.000 Euro erhöht. Dieses Netzwerk hilft Männern mit pädophilen Neigungen, dass aus ihren sexuellen Fantasien keine Straftaten werden.

 
 


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