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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

So konstituiert sich der 18. Deutsche Bundestag

Bundespolitik

Am 22. Oktober treten die 631 neu gewählten Bundestagsabgeordneten zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Im Grundgesetz ist festgelegt, dass sich der neue Bundestag spätestens 30 Tage nach der Wahl bilden – „konstituieren“ – muss. Das geschieht mit diesem Termin also gerade noch fristgerecht.
Der neue Bundestag wird 631 Abgeordnete haben. 311 von der CDU/CSU, 193 SPD-Abgeordnete, 64 von der Linken und 63 Grüne. 36 % sind Frauen - der bisherige Rekord. In der SPD-Fraktion liegt die Frauenquote allerdings schon bei 42 %. Etwas über 5 % der Abgeordneten kommen aus Einwandererfamilien. Und, wer hätte das gedacht: Die Linksfraktion ist im Durchschnitt die älteste, die CSU die jüngste Fraktion!

Die Sitzung geht um 11 Uhr los und wird im Parlamentsfernsehen übertragen - auf bundestag.de kann man live dabei sein. Der Alterspräsident, jetzt Heinz Riesenhuber von der CDU/CSU, eröffnet die Sitzung. Dann wird ein neuer Bundestagspräsident gewählt, der gleich nach seiner Wahl den Vorsitz übernimmt. Die CDU/CSU hat für dieses Amt wieder Norbert Lammert nominiert. Anschließend wird vom neuen Bundestag die Geschäftsordnung beschlossen und die Stellvertreter des Bundestagspräsidenten werden gewählt. Nach einer Ansprache des neuen Bundestagspräsidenten endet die erste Sitzung mit der Nationalhymne.
Damit ist der 18. Deutsche Bundestag konstituiert – auch wenn wir dann noch keine neue Regierung haben. Laut Artikel 69 des Grundgesetzes, endet das Amt des Bundeskanzlers und der Bundesminister mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Üblicherweise wurde die Kanzlerin oder der Kanzler in der zweiten Sitzung des neuen Bundestages gewählt. Die Regierungsbildung dauert dieses Mal länger. Es entsteht aber keine Lücke, in der Deutschland keine Regierung hätte: Für diesen Fall sieht das Grundgesetz nämlich vor, dass die alte Bundeskanzlerin die Geschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers weiterführt. Gleiches gilt für die Bundesministerien. „Verwaiste“ Ministerien - wie das von Ilse Aigner - werden geschäftsführend von anderen Bundesministern geleitet.
Eine geschäftsführende Regierung hat zwar im Prinzip dieselben Befugnisse wie eine „richtige“ - aber Verfassungsrechtler betonen, dass sie größtmögliche Zurückhaltung dabei walten lassen solle.
Es gibt trotzdem noch einiges zu tun. In den nächsten Wochen muss zum Beispiel gesichert sein, dass die Opposition, die, falls es zu einer großen Koalition kommt, kleiner sein wird als vorher, ausreichend Rechte behält. Dafür müssen gegebenenfalls noch Gesetze geändert werden.

 
 


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