Am 31.10.2015 traf sich das SPD-Präsidium mit den SPD-Ministerpräsidenten in Berlin und sie berieten, wie die Registrierung und Steuerung der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge besser organisiert werden sollte. Sie einigten sich auf einen Vorschlag, Einreisezentren statt Transitzonen einzurichten, den sie auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellten.
Audiomitschnitt der Pressekonferenz mit Sigmar Gabriel, Hannelore Kraft und Olaf Scholz
Kern des Vorschlags sind Einreisezentren, die im ganzen Bundesgebiet eingerichtet werden sollen, um dort die ankommenden Flüchtlinge zu registrieren und über die Weiterverteilung zu entscheiden. Offensichtlich erfolglose Anträge - zum Beispiel für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten - könnten direkt in den Einreisezentren abgelehnt werden. Die Wiederausreise fände dann von dort aus statt.
Die von der Union geforderten „Transitzonen“ an den Grenzen seien dafür ungeeignet und rechtlich bedenklich, weil bei dieses Verfahren stets mit Inhaftnahme der Asylbewerber verbunden sei.
DER VORSCHLAG IM WORTLAUT:
Einrichtung von Einreisezentren
Ziel
Ziel dieses Vorschlags ist es, ein besser kontrolliertes und geordnetes Verfahren bei der Einreise und eine Beschleunigung der Registrierung, Asylantragsstellung, des Asylverfahrens und der Rückführung bei abgelehnten Bewerbern zu erreichen.
„Transitzonen“ sind dafür ungeeignet
Eine Errichtung von „Transitzonen“ an den deutschen Landesgrenzen ist dafür ungeeignet und wirft schwere rechtsstaatliche Probleme auf. Das Verfahren ist stets mit Inhaftnahme verbunden, da eine Einreise nach Deutschland nicht stattfinden soll. Derartige Haft- oder „Transitzonen“ sind zudem zentral geplant und müssten deshalb mehrere zehntausend Flüchtlinge aufnehmen. Weder gibt es solche zentralen Lager noch ist es sinnvoll, sie zu schaffen. Es würden faktisch bewachte und umzäunte Haftlager entstehen. Dies umso mehr, als im Unterschied zum Flughafenverfahren keine Rücknahmeverpflichtung der Herkunfts- und Transitstaaten besteht und auch abgelehnte Asylbewerber ggf. lange im Lager bleiben müssten. Schließlich ist die Bereitstellung einer großen Zahl neuer Unterbringungsplätze an der Grenze unrealistisch.
Einreisezentren
Die Registrierung soll künftig ausschließlich in Einreisezentren erfolgen. Einreisezentren können von Bund und Ländern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Wartezentren betrieben werden. Es ist zwischen Bund und Ländern ein Verfahren zu verabreden, wo Einreisezentren eingerichtet werden. Anzustreben ist eine regional ausgewogene Verteilung nach Bedarf im ganzen Bundesgebiet. Von besonderer Bedeutung bleiben die Vereinheitlichung der Registrierungsverfahren und der Datenaustausch zwischen den Behörden. Asylsuchende warten in den Einreisezentren die Entscheidung über die Weiterverteilung ab. Die Gewährung von Leistung ist an die Registrierung in einem Einreisezentrum gebunden.
Zugleich ist die Registrierung die Voraussetzung für die Durchführung des Asylverfahrens. Verstöße können Leistungskürzungen und Verfahrensnachteile nach sich ziehen. Eine Inhaftnahme findet nicht statt.
Bei offensichtlich erfolglosen Anträgen, z.B. von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten, kann künftig die Entscheidung über den Antrag auch direkt im Einreisezentrum erfolgen und die Wiederausreise von dort aus stattfinden. Der Bund schafft in jedem definierten Einreisezentrum die dafür notwendigen Voraussetzungen.
Der Bund setzt den MPK-Beschluss vom 24.09.2015 um und stellt für die Einreisezentren zusätzlich 40.000 Plätze in bundeseigenen Großliegenschaften bereit. Diese als
„Wartezentren“ vorgesehenen Einrichtungen sollen künftig als Einreisezentren ausgestattet werden, um die oben beschriebenen Funktionen erfüllen zu können.
Grenzkontrollen
Die Bundesregierung behält die Grenzkontrollen an der deutschen Landesgrenze gemäß den europäischen Bestimmungen bei. Die Grenzkontrollen werden personell aufgestockt und intensiviert, um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung bei der Einreise sicher zu stellen.
Beschleunigte Wiederausreise
Die Bundesregierung trägt durch fortlaufende intensive Kontakte zu sicheren Herkunftsstaaten und sicheren Drittstaaten sowie durch die Bereitstellung von Reisedokumenten und ggf. auch durch direkte Übernahme des Transports dafür Sorge, dass eine rasche tatsächliche Ausreise im Falle abgelehnter Anträge erfolgen kann. Ziel ist es, die Zahl der Abschiebungen bei vollziehbarer Ausreisepflicht deutlich zu erhöhen.