Europaflagge auf dem Reichstag
Gegner des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) kritisieren eine vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens noch vor der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedstaaten als undemokratisch. Das Abkommen würde so durch die Hintertür durchgesetzt. Tatsächlich ist die vorläufige Anwendung eines Abkommens in der EU eine übliche, demokratisch legitimierte Praxis, da sie nur die Teile des Abkommens betrifft, für die die EU und damit das Europäische Parlament die ausschließliche Zuständigkeit haben. Dies wurde bei allen jüngeren Freihandelsabkommen so gehandhabt.
Voraussetzung für die vorläufige Anwendung eines Abkommens wie CETA ist, dass sowohl der
Europäische Rat als auch das Europäische Parlament dem Abkommen zugestimmt haben. Die nationalen Ratifizierungsverfahren werden erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments eingeleitet. Und die Teile des Abkommens, die in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen, treten auch erst nach Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten in Kraft.
Zentrale Teile von CETA, wie die Investitionsschutzbestimmungen sowie Regelungen zur Beilegung von Investitionsschutzstreitigkeiten, berühren die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und wären daher von der vorläufigen Anwendung explizit ausgenommen.
Falls die EU bei CETA auch so verfährt, wäre das kein Novum und ist auch im EU-Verfassungsrecht so vorgesehen. Immerhin haben die Mitgliedstaaten der EU die ausschließliche Kompetenz zur Aushandlung und zum Abschluss von Handelsabkommen übertragen. Dafür gibt es gute Gründe. Wenn die EU mit ihrem großen Binnenmarkt gemeinsam mit einem Drittstaat verhandelt, hat sie eine bessere Verhandlungsposition als ein einzelner Mitgliedstaat. Damit geht natürlich einher, dass die Mitgliedstaaten Kompetenzen abgeben. Das war und ist politisch gewollt.
Das Europäische Parlament nimmt seine Verantwortung sehr ernst und hat bereits Abkommen abgelehnt, die seinen Ansprüchen nicht genügen, wie z.B. das Abkommen mit Marokko, weil die Belange der Bevölkerung in der Westsahara nicht berücksichtigt wurden, und Acta, das Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums.
Die Position der SPD ist unverändert klar: Die Zustimmung zum Freihandelsabkommen CETA muss auf demokratische und transparente Weise erfolgen. Erst wenn das Europäische Parlament und alle nationalen Parlamente der 28 EU-Mitgliedstaaten zugestimmt haben, tritt das Abkommen vollständig in Kraft. Wenn der Bundestag dem Abkommen nicht zustimmt, wird es auch als Ganzes nicht in Kraft treten.