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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Wahlrecht verfassungswidrig

Bundespolitik

Gemeinsam mit den Grünen und über 3.000 Bürgern hat die SPD gegen das von Union und FDP beschlossene Wahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht  geklagt.

Seit Mittwoch ist klar, die Karlsruher Richter sehen es wie wir: Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Wahlrecht, das Schwarz-Gelb im Alleingang gegen die Stimmen der Opposition durchgedrückt hatte, für verfassungswidrig erklärt. Das ist eine schwere Niederlage für Angela Merkels Koalition. Sie wollte die eigene Machtdurch das Wahlrecht absichern und ist mit ihrer Strategie gescheitert.

Dieses Wahlrecht war unfair, weil es im Ergebnis dazu führte, dass nicht mehr jede Wählerstimme gleich viel wert war und weil das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl nicht mehr korrekt in der Sitzverteilung abgebildet wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine zu hohe Anzahl von Überhangmandaten für verfassungswidrig erklärt.

Die Überhangmandate sind verfassungswidrig, weil sie den Wählerwillen verzerren. Hat nämlich eine Partei mehr Wahlkreismandate errungen, als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustünden, verbleibt dieser "Überhang" der Partei. Die Zahl der Sitze einer Fraktion im Bundestag vermehrt sich also um die der Überhangmandate. Diese Überhangmandate sind aber nicht Teil des verhältnismäßigen Gesamterfolges, sondern stellen ein zusätzliches Mandat dar. So wird das  Stimmgewicht mancher Wählerstimmen verdoppelt - und dies führt zu einem Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl. Bei einem knappen Wahlergebnis kann es sogar dazu kommen, dass Überhangmandate die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag umkehren.

Aus einer Kombination aus Überhangmandaten und der Verrechnung der Stimmen zwischen den Landeslisten kann der Effekt des negativen Stimmgewichts resultieren. Das heißt, Zweitstimmen können einer Partei schaden, weil sie ein Mandat kosten -  oder nicht erhaltene Zweitstimmen können dazu führen, dass eine Partei ein zusätzliches Mandat erhält. Dadurch wird gegen die Wahlrechtsgleichheit und gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl verstoßen. Für den Wähler ist  nicht erkennbar, wie sich seine Stimme auswirkt. Auch das hat Karlsruhe kritisiert.

Der Bundestag wird sich nun auf ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz verständigen. Sollte dies wider Erwarten nicht rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl gelingen, so könnte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eine einstweilige Anordnung erlassen, in der es die Regeln für die Wahl selbst festlegt.

Ich bin allerdings zuversichtlich, dass es gelingt. Wir werden jetzt das Urteil auswerten und in Abstimmung mit den Grünen eine Verhandlungsgrundlage entwickeln, damit zügig Gespräche mit der Koalition stattfinden können. Wir wollen das negative Stimmgewicht und die Überhangmandate beseitigen. Dazu kann es entweder für Überhangmandate sogenannte Ausgleichsmandate geben, die den Überhang ausgleichen, oder aber man verständigt sich auf andere verfassungskonforme Regelungen.

Das Wahlrecht ist das Fundament unserer Verfassung. Es muss den Wählerwillen repräsentieren und Mehrheiten korrekt abbilden. Jede Stimme hat das gleiche Gewicht. Auf dieses Prinzip müssen sich die Wählerinnen und Wähler verlassen können.

 
 


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