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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Was ändert sich 2013?

Allgemein

Zum Jahreswechsel und im Lauf des Jahres 2013 treten wieder viele neue Regelungen in Kraft. Einige sollte man sofort im Alltag beachten - wie die neuen Tarife der Post.

Briefporto

Zum ersten Mal seit 15 Jahren erhöht die Deutsche Post zum 1. Januar das Porto für normale Briefe. Der Preis steigt von 55 auf 58 Cent. Alte Marken kann man mit einer zusätzlichen Drei-Cent-Briefmarke weiter nutzen. Beim Maxibrief steigt das Porto von 2,20 auf 2,40 Euro.

Fernlinienbusse

Ab 2013 haben Fernreisende neben Bahn, Flugzeug und Auto erstmals auch Fernlinienbusse zur Auswahl. Zum Schutz der Eisenbahn durften bisher Busse auf Fernstrecken nicht nach Fahrplan verkehren. Es ist damit zu rechnen, dass jetzt viele Fernbuslinien eingerichtet werden. Darmstadt wird bereits viermal täglich von einer Busverbindung von Frankfurt nach Zürich angefahren.

Falschparken

Wer vergaß einen Parkschein zu lösen, zahlte bisher 5 Euro Strafe - wenn er erwischt wurde. Das war mitunter billiger als der Parkschein. Künftig sind mindestens 10 Euro fällig.

Elektrofahrzeuge

Elektrisch oder mit einer Brennstoffzelle angetriebene Autos sind zehn Jahre lang statt wie bisher fünf von der Steuer befreit. Die neue Regelung gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 zugelassen wurden oder noch werden.

Kehrmonopol für Schornsteinfeger abgeschafft

Auf Druck der Europäischen Union wurde das Kehrmonopol für deutsche Bezirksschornsteinfeger abgeschafft. Hauseigentümer dürfen ab dem 1. Januar 2013 selbst entscheiden, welchen Schornsteinfeger sie für die Wartung des Schornsteins wählen. Sie können auch Sanitär-, Heizungs- und Klimatechniker beauftragen, die als freie Schornsteinfeger zugelassen sind.

Energetische Gebäudesanierung

Im Zuge eines neuen Programms werden Einzelmaßnahmen der energetischen Gebäudesanierung mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst. Der Staat stellt von 2013 an über die staatliche KfW-Bank rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Praxisgebühr

Ab 1. Januar sind beim Arztbesuch nicht mehr zehn Euro Praxisgebühr pro Quartal zu zahlen. Der Bundestag hatte die Abschaffung der Gebühr einstimmig beschlossen. Die Erwartung, die Gebühr würde die Zahl der Arztbesuche reduzieren, hatte sich nicht erfüllt.

Übungsleiter- und Ehrenamtpauschale

Sowohl die Übungsleiter- als auch die Ehrenamtpauschale werden voraussichtlich 2013 angehoben. Alle Bundesbürger, die gemeinnützig z.B. in einem Verein oder einem Kindergarten arbeiten, dürfen aus diesen Tätigkeiten nun 2.400 Euro statt 2.100 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei einnehmen. Der Freibetrag aus ehrenamtlichen Tätigkeiten steigt deutlich von 220 Euro auf 720 Euro. Die Änderungen werden erst 2013 beschlossen, dann jedoch rückwirkend gelten.

Rundfunkbeitrag

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) des öffentlichen Rundfunks ändert ihr Abrechnungsmodell. Jeder Haushalt zahlt ab 1. Januar einen einheitlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro im Monat unabhängig von der Art und Zahl der Geräte. Der Betrag entspricht der bisherigen Gebühr für die Nutzung von TV, Radio und Geräten wie Computern. Auch in Zukunft wird es Menschen mit geringem Einkommen möglich sein, sich auf Antrag von dem Beitrag befreien zu lassen. Einzelheiten darüber finden Sie hier.

Pflegezusatzversicherungen

Für private Pflegezusatzversicherungen gibt es ab Januar 2013 einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro im Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass Versicherungsnehmer jährlich mindestens 120 Euro an Beiträgen einzahlen.

Förderung von Pflege-WGs

Für Wohnformen zwischen ambulant und stationär erhalten Bedürftige 200 Euro zusätzlich. Die Gründung einer Pflege-WG wird mit 2.500 Euro pro Person für Umbauten gefördert.

Mehr Geld für Hartz-IV-Empfänger

Die Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen werden ab Januar 2013 erhöht. Alleinstehende erhalten 382 Euro und damit acht Euro mehr als bisher. Kinder bis sechs Jahren erhalten fünf Euro mehr, Kinder von sieben bis 14 Jahren sechs Euro mehr. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.

Minijobs

Geringfügig Beschäftige ("Minijobber") dürfen von 2013 an 450 Euro statt bisher 400 Euro im Monat verdienen, ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zu zahlen.

Aber: Minijobs, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen werden, sind künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Mit einem Eigenbeitrag stocken die Beschäftigten den pauschalen Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag auf. Verdient der Beschäftigte 450 Euro monatlich, so zahlt er einen Eigenbeitrag in Höhe von 17,55 Euro. Damit erhält er den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung, was sich für Minijobber ohne eigene Rentenversicherung oder mit geringen Beitragszeiten lohnt.

Auf Antrag können sich Beschäftigte von der Zahlung des eigenen Beitrags befreien lassen, was aber z. B. zum Wegfall der Absicherung im Fall der Erwerbsminderung führen kann. Bevor Minijobber auf den vollen Schutz der Rentenversicherung verzichten, sollten sie sich daher informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat.

Finanzberater

Finanzberater müssen von Januar 2013 an einen Sachkundenachweis erbringen. Die Sachkundeprüfung muss bei den Industrie- und Handelskammern abgelegt werden. Der Berater muss auch eine Versicherung abschließen, die bei Vermögensschäden haftet.

Wer mehr über gesetzliche Änderungen im Jahr 2013 in Erfahrung bringen will und Hinweise auf die zugrundeliegenden Gesetzestexte sucht, kann nachschauen bei buzer.de.

 
 


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