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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Bekämpfung der Fluchtursachen und Asylpaket II

Bundespolitik


Foto: michael_swan/flickr (CC BY-ND 2.0)

Die Parteivorsitzenden der Koalition haben sich am 28.1.2016 auf das Asylpaket II geeinigt. Das war lange überfällig – blockiert hatte vor allem die CSU, die im Wochenrhythmus mit immer neuen Forderungen die Orientierungslosigkeit in der Union befeuert hatte. Auf Druck von Sigmar Gabriel wurde jetzt aber ein guter Kompromiss gefunden (Einzelheiten am Ende des Artikels). Damit ist der Weg frei für notwendige Weichenstellungen, die wir für die schnelle und gute Integration der Menschen brauchen, die bei uns Schutz suchen. Die SPD wird dafür die Richtung vorgeben. Denn der Integrationsplan der SPD  sieht alles vor, was wir jetzt brauchen: mehr Kita-Plätze zum Beispiel, zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte.
Gleichzeitig muss die Bekämpfung der Fluchtursachen verstärkt werden. Ein wichtiger Schritt dazu wird die Konferenz über die humanitäre Hilfe für syrische Flüchtlinge („Supporting Syria and the Region“) in London am 4. Februar 2016 sein. Die Konferenz ist eine Geberkonferenz und zugleich eine politische  Konferenz. Sie wird gemeinsam von den Vereinten Nationen, von Großbritannien, Norwegen,

Kuwait und Deutschland ausgerichtet. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird als Mit-Gastgeberin auftreten.
Die Experten der SPD-Fraktion für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Ute Finckh-Krämer und Frank Schwabe, dazu: "Solange Syrien nicht soweit befriedet ist, dass die Menschen zurückkehren können, müssen wir alles tun, um ihr Leben an den Fluchtorten erträglich zu machen und ihnen in der Region eine Zukunftsperspektive zu bieten. Wir müssen uns bemühen, die Flüchtlinge in ihrer vertrauten Herkunftsregion zu halten. Verlässliche und professionelle humanitäre Hilfe kann dazu beitragen. Dazu gehört nicht nur die Versorgung mit ausreichenden Nahrungsmitteln und mit Trinkwasser, dazu gehören auch medizinische Versorgung und Bildungs- und Einkommensmöglichkeiten. Nach wie vor ist der humanitäre Bedarf der syrischen Flüchtlinge immens. In den Erstaufnahmeländern Jordanien, Libanon und Türkei sind 4,4 Mio. Flüchtlinge registriert. In Syrien selbst ist die humanitäre Lage katastrophal. Das Schicksal der hungernden Einwohner von Madaya ging unlängst durch die Medien."

Laut den Vereinten Nationen beträgt der humanitäre Bedarf in und um Syrien für das Jahr 2016 insgesamt 7,73 Mrd. US-Dollar, davon sind bisher nur 53 % gedeckt. Diese Unterfinanzierung bedeutet, dass Essensrationen gekürzt werden. In London muss es die internationale Gemeinschaft in einer gemeinsamen Kraftanstrengung schaffen, über den unmittelbar nötigen humanitären Bedarf von syrischen Flüchtlingen hinaus auch längerfristig angelegte zukunftsförderliche Maßnahmen finanziell abzusichern. Ohne humanitäre Basisleistungen und ohne Zukunftsperspektive erscheint Flüchtlingen der Weg nach Europa umso verlockender.

Mit diesen Fragen wird sich auch der Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in einem Expertengespräch am 17. Februar auseinandersetzen. Thema: „Globale Flüchtlingssituation – Finanzierung des wachsenden finanziellen Bedarfs sicherstellen“.

Asylpaket II

Der erreichte Kompromiss sieht unter anderem Folgendes vor:

  • beschleunigte Asylverfahren für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Folgeanträgen und ohne Mitwirkungsbereitschaft.
  • besonderer Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung der beschleunigten Verfahren mit Residenzpflicht bis zur Entscheidung über den Asylantrag bzw.  im Falle der Ablehnung bis zur Rückführung, die unmittelbar aus der Einrichtung erfolgen soll.
  • volle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erst mit der Registrierung und Verteilung der Asylsuchende in der zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung.
  • Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Nach Ablauf der zwei Jahre tritt die Rechtslage, die seit dem 1. August 2015 derzeit gilt, automatisch wieder in Kraft.
  • Um Verzögerungen von Rückführungen und Missbrauch entgegen zu wirken, werden die Rahmenbedingungen für die Erstellung ärztlicher Atteste im Zusammenhang mit Abschiebungen präzisiert und klargestellt. Es bleibt dabei, dass gravierende Erkrankungen einer Abschiebung entgegen stehen.

Darüber hinaus sollen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden.

Der Gesetzentwurf zur Einführung beschleunigter Asylverfahren soll nun am 3. Februar vom Kabinett beschlossen werden.

Foto: michael_swan/flickr (CC BY-ND 2.0)

 
 


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