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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Erhöhung des Wohngelds vom Bundestag in erster Lesung beschlossen

Bundespolitik


Foto: rabanito/Flickr.com (CC BY 2.0)

Die Wohngeldreform hat am 22. Mai 2015 im Deutschen Bundestag die erste Hürde genommen. Mit den Stimmen der Großen Koalition wurde in Erster Lesung die Erhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2016 beschlossen. „Von dieser Wohngeldreform werden nicht nur die bisherigen Empfänger von Wohngeld profitieren. Weil auch die Einkommensgrenzen angehoben werden, wird der Kreis der Wohngeldberechtigten insgesamt erweitert“, sagt Brigitte Zypries. „Insbesondere für Familien lohnt es sich zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen. Denn zusätzlich zum Wohngeld stehen ihnen nämlich Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz zu.“ Dies sei noch zu wenig bekannt. Selbst wenn nur ein geringer Betrag für Wohngeld bewilligt wird, ist die Familie berechtigt, alle Leistungen aus dem Bildungspaket zu 

erhalten. So gibt es pro Kind einen jährlichen Pauschalbetrag von 100 Euro für Schulbedarf. Außerdem werden die Kosten für Klassenfahrten übernommen, Zuschüsse zum Schulessen und für eine Vereinsmitgliedschaft gewährt und eine Kostenerstattung für eine angemessene Lernförderung (Nachhilfe und Lerntherapie) bereitgestellt. „In der Summe können diese Beträge das eigentliche Wohngeld weit übersteigen und eine Familie effektiv entlasten“, erklärt Brigitte Zypries. Wohngeldempfänger in Darmstadt können außerdem die Teilhabecard Darmstadt erhalten, die freien Eintritt in den Städtischen Bädern (außer Jugendstilbad) und zahlreiche Ermäßigungen ermöglicht.

Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat Fallbeispiele veröffentlicht, die helfen festzustellen, ob und in welcher Höhe jemandem Wohngeld zurzeit und ab 2016 zusteht. Danach erhält z. B. eine Familie mit zwei Kindern, bei einem Monatseinkommen des Vaters von 1.600 Euro und der Mutter von 450 Euro, zurzeit ein Wohngeld in Höhe von 98 Euro bei einer Kaltmiete von 700 Euro. Ab 2016 würde sich ihr Wohngeldanspruch auf 194 Euro erhöhen.
Wohngeld wird sowohl als Mietzuschuss an Mieter als auch als Lastenzuschuss an Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum bezahlt. Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungspaket werden nur auf Antrag bewilligt. Das Wohngeldamt ist auch für das Bildungspaket zuständig.
Der Sozialatlas Darmstadt für das Jahr 2013 verzeichnet 2.542 Wohngeldempfänger (1,72 % der Gesamtbevölkerung). Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gab es 2.164 Wohngeldempfänger zum Stichtag 31.12.2014.

Foto: rabanito/Flickr.com (CC BY 2.0)

 
 


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