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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Gesetzentwurf soll das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern

Bundespolitik


Foto: Basetian/flickr (CC BY 2.0)

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles hat am 26. April 2016 den Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgelegt, der nun mit den anderen Bundesressorts sowie den Bundesländern und Verbänden abgestimmt wird. Mehrere miteinander verbundene Maßnahmen sollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben verbessern. Sie erhalten Unterstützung zur individuellen Lebensplanung durch mehr Selbstbestimmung. Die Reform der Eingliederungshilfe verbessert die Teilhabe am Arbeitsleben. Individuelle Hilfen stellen je nach Behinderung z. B. beim Besuch einer Hochschule oder persönlicher Assistenz eine vollwertige Teilhabe sicher. Damit soll die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Grundsicherung herausgeführt werden. Fachleistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen zum Lebensunterhalt werden zukünftig getrennt erbracht und finanziert. Dies ermöglicht mehr Selbstbestimmung z. B. auf Grund der freien Wahl des Lebensmittelpunktes, ob in eigener Wohnung, Wohngemeinschaft oder Einrichtung.

 

Menschen mit Behinderungen erhalten außerdem mehr finanziellen Spielraum. Freibeträge für Erwerbseinkommen und für Vermögen werden schrittweise deutlich erhöht. Das Partnereinkommen wird nicht mehr angerechnet. Damit entsteht ein Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit.

Die Teilhabe am Arbeitsleben wird durch neue Maßnahmen erleichtert. Neben den WfbM werden andere Anbieter zugelassen. Ein Budget für Arbeit, das mehr an der individuellen Leistungsfähigkeit ausgerichtet ist, schafft neue Beschäftigungsmöglichkeiten, die näher an der betrieblichen Praxis ausgerichtet sind. In Kooperation mit privatwirtschaftlichen Betrieben soll so das Miteinander von Beschäftigen mit und ohne Behinderung als inklusive Form der Zusammenarbeit gelebt werden. Arbeitgeber können dafür Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 % erhalten.

Die Bedarfsermittlung und -feststellung werden vereinfacht und Leistungen wie aus einer Hand erbracht. In Zukunft ist ein einziger gestellter Leistungsantrag ausreichend, um ein umfassendes Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang zu setzen.

Auch präventive Maßnahmen werden gefördert. Ziel ist es, bereits vor Eintritt einer chronischen Erkrankung oder Behinderung durch geeignete präventive Maßnahmen dem entgegenzuwirken und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Daher wird der Bund auf fünf Jahre befristete Modellvorhaben mit den Jobcentern und der gesetzlichen Rentenversicherung fördern, in denen geprüft wird, wie einer drohenden Behinderung frühzeitig entgegengewirkt werden kann. Dabei kann im Rahmen der Modellvorhaben befristet von gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden, um auch neue Wege und Methoden erproben zu können.

Foto: Basetian/flickr (CC BY 2.0)

 
 


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