Werkstatträte – das sind die betrieblichen Interessenvertreter für Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. 240 von ihnen sind am Montag, 7.11.2016, aus ganz Deutschland zur 11. Werkstatträtekonferenz der SPD-Bundestagsfraktion nach Berlin ins Reichstagsgebäude gekommen. Das diesjährige Treffen fiel zeitlich zusammen mit den parlamentarischen Beratungen über das Bundesteilhabegesetz, das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. In dem Gesetz wird auch die Mitbestimmung neu geregelt. Die anwesenden
SPD an der Seite der Menschen mit Behinderung
Bundespolitik
Werkstatträte konnten ihre Einschätzungen zum Gesetzesvorhaben also direkt an der entscheidenden Stelle anbringen. Die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministeriums Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) erläuterte die wesentlichen Änderungen, die das Bundesteilhabegesetz bringt. „Werkstatt hat Zukunft“, stellte sie klar. Arbeit im geschützten Raum werde für diejenigen, die sie wollten und brauchten, auch in Zukunft möglich sein. „Menschen sollen maßgeschneidert das machen, was sie am besten leisten können.“ Es soll aber auch mehr Wahlmöglichkeiten geben. Mit dem Budget für Arbeit werde die Tür zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung weiter geöffnet. „Diejenigen, die es möchten, können ausprobieren, ob sie es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen“, sagte Lösekrug-Möller. Dafür gebe es zum Beispiel einen dauerhaften Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber. Gleichzeitig hätten alle ein Rückkehrrecht in die Werkstatt.