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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

Auswärtiges Amt und IOM helfen bei Familiennachzug syrischer Flüchtlinge

Bundespolitik


Staatsminister Michael Roth (Foto Michael Farkas)

Eine halbe Million Syrer haben seit 2015 einen Asylantrag gestellt, über 230 000 wurden bereits als Flüchtlinge anerkannt und können dadurch ihre Familien nachkommen lassen. Um den Nachzug aber tatsächlich zu ermöglichen, müssen die zurückgebliebenen Familienmitglieder in einer deutschen Botschaft Anträge auf Familiennachzug stellen. Die Botschaften in den Nachbarländern Syriens haben eine große Antragsflut zu bewältigen, was zu sehr langen Bearbeitungszeiten führt. Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt, teilt in einem Schreiben an die Mitglieder der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag mit, der Hauptgrund für die langen Verfahrensdauern und den daraus folgenden Wartezeiten sei die unzureichende Vorbereitung zahlreicher Antragstellender. Wertvolle Zeit ginge an den Auslandsvertretungen mit

Erklärungen über das Verfahren verloren. Jetzt sei es dem Auswärtigen Amt gelungen, mit Hilfe der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ein zusätzliches Unterstützungs- und Beratungsangebot auf die Beine zu stellen.

In Beirut, Istanbul und in Gaziantep helfen Mitarbeiter der IOM den Antragstellenden beim Ausfüllen der Formulare und achten darauf, dass alle Unterlagen vollständig sind, bevor diese in der Visastelle abgegeben werden. "Dadurch lässt sich zumindest eine Beschleunigung der Verfahren erreichen", schreibt Miachel Roth und fügt ein Informationspapier bei, das als Grundlage für Gespräche mit Hilfsorganisationen und Flüchtlingen gedacht ist.

Das Auswärtige Amt verspricht sich von der umfassenden Betreuung der Antragstellenden außerdem, dass syrische Familien durch gezielte Informationen vor skrupellosen Schleusern und deren mit Fehlinformationen arbeitenden Vermittlern geschützt werden.

 
 


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