Bernd Lange Am 19. September werden die Delegierten des SPD-Parteikonvents, unter ihnen auch Brigitte Zypries, das Freihandelsabkommens der EU mit Kanada CETA diskutieren und entscheiden, ob der jetzt vorliegende Vertragstext in Einklang steht mit den Bedingungen, die der SPD-Konvent 2014 und der Bundesparteitag 2015 für eine Zustimmung festgelegt haben. Innerhalb und außerhalb der SPD wird heftig darüber diskutiert. Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, hat nun als Diskussionsgrundlage eine Synopse vorlegt, ein 21-seitiges Papier, in dem er die SPD-Kriterien sehr übersichtlich und detailliert den Inhalten des CETA-Vertrags gegenüberstellt. Dieser Synopse stellt Bernd Lange seine allgemeine Einschätzung voran: "Insgesamt ist es bei CETA gelungen, in vielen Bereichen
fortschrittlichere Regeln und Standards zu vereinbaren, als dies in bisherigen europäischen und nationalen Handelsabkommen der Fall war. Allerdings gibt es auch noch offene Punkte und Fragen, die weiterer Prüfung und Klärung bedürfen. Der weitere parlamentarische Ratifizierungsprozess muss hierfür genutzt werden."
Da CETA "absehbar als gemischtes Abkommen eingestuft" werde, würden neben dem Europäischen Parlament auch die nationalen Parlamente, also in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat, darüber beraten und entscheiden.
Als größten Erfolg sieht Bernd Lange: "Obschon der CETA-Vertragstext bereits unter der schwarz-gelben Bundesregierung ausverhandelt war, ist es durch sozialdemokratischen Druck gelungen, weitreichende Änderungen im Bereich des Investitionsschutzes zu erreichen." CETA sehe erstmals die Einrichtung eines rechtsstaatlich und öffentlich-rechtlich organisierten Investitionsgerichtshofes vor. Damit würden die privaten Schiedsgerichte überwunden. "Gleichwohl werden wir als Sozialdemokraten im weiteren parlamentarischen Prozess weiter intensiv prüfen, ob die erfolgten Präzisierungen bereits ausreichend sind", ergänzt er.
Der umfassende Schutz der Daseinsvorsorge wie Wasserversorgung, Bildung, Gesundheit oder soziale Dienstleistungen sei gewährleistet. Die jeweilige Vertragspartei habe die volle politische Gestaltungsfreiheit, auch in der Zukunft den Grad der Marktöffnung festzulegen, hinter das aktuelle Öffnungsniveau zurückzugehen, also höhere Standards zu setzen, oder beispielsweise erfolgte Liberalisierungen wieder zurückzunehmen. Rekommunalisierungen seien in diesen Bereichen demnach weiter möglich. "Allerdings findet in CETA der Ansatz einer so genannten Negativliste Anwendung", hält Bernd Lange fest, "was grundsätzlich bedeutet, dass Verpflichtungen zur Marktöffnung für Dienstleistungen mit Ausnahme der ausdrücklich auf der Liste aufgeführten Dienstleistungen eingegangen werden. In unserem Konventsbeschluss haben wir die Auffassung formuliert, dass ein Positivkatalog besser ist und mehr Vertrauen schafft als der Ansatz der Negativlisten. Deshalb werden wir im weiteren parlamentarischen Beratungs- und Ratifizierungsprozess genau prüfen, wie die Negativliste und die Schutzregeln in CETA im Detail ausgestaltet sind." In jedem Fall sei sicherzustellen, dass der Schutz der Daseinsvorsorge ohne Schlupflöcher für alle Bereiche gilt.