Jahresauftaktklausur der SPD-Fraktion am 12./13.01.2017
(Foto: Andreas Amann) Die SPD-Bundestagsfraktion hat bei ihrer Klausurtagung am Freitag, 13. Januar 2017, in Berlin zu wichtigen Themen Beschlüsse gefasst: Kinder, Familien, Arbeit, Mieten und Wohnen und Rechtspolitik.
Mit einer Familienarbeitszeit und einem ergänzenden Familiengeld soll eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile erreicht werden. Darüber hinaus sollen ein Familientarif im Steuerrecht und ein nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeld die Situation von Familien mit kleinen Einkommen und mehreren Kindern verbessern. Überhaupt sollen Kinderrechte im
Grundgesetz verankert werden.
Die Übergänge zwischen Vollzeit- und Teilzeitphasen soll für Beschäftigte erleichtert und dabei die Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit ermöglicht werden.
Mieterinnen und Mieter sollen durch die Verbesserung der Mietpreisbremse, der rechtssicheren Gestaltung des Mietspiegels und einer gesetzlichen Definition des Eigenbedarfs besser gestellt werden.
Verbraucher sollen von der Einführung von Musterverfahren profitieren. Wenn einzelne Kunden z. B. durch unverhältnismäßige Gebühren benachteiligt werden, verfolgen diese ihre Ansprüche meist nicht, da der erforderliche Aufwand mit Blick auf den möglichen Ertrag unverhältnismäßig erscheint. In Zukunft sollen Verbraucherorganisationen in Musterverfahren vor Gericht zentrale Streitfrage vorab klären lassen können, wenn Verbraucher massenhaft Opfer derselben unlauteren Geschäftspraktiken, unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder kartellbedingt überhöhten Preise werden.
Mehr Informationen und die Beschlüsse im Wortlaut