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Brigitte Zypries - Bundestagsabgeordnete für Darmstadt-Dieburg

SPD zur Terrorbekämpfung: Freiheit und Sicherheit verteidigen

Bundespolitik

Foto: Hammonia/flickr (CC BY-NC 2.0) https://flic.kr/p/86h3u7

Einen absoluten Schutz vor Terroranschlägen gibt es nicht. Aber die SPD-Fraktion wird das Notwendige tun, um die Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten. Mit Besonnenheit, Augenmaß und der rechtstaatlich gebotenen Härte.
Die Große Koalition hat bereits etliche Maßnahmen zur Terrorabwehr in die Wege geleitet, die helfen, Terrorakte zu vereiteln und zur schnellen Aufklärung beizutragen. Deshalb verfügt Deutschland über ein ausdifferenziertes Strafrecht zur Bekämpfung von Terrorismus, das den Sicherheitsbehörden ermöglicht, gegen jede Form von Gewalt vorzugehen – ob von Islamisten oder Rechtsextremen. Darüber hinaus muss mit einer gezielten Präventionsarbeit verhindert werden, dass junge Menschen anfällig werden für die Propaganda von Extremisten und Fanatikern.

In den Bereichen Strafrecht, Sicherheitsbehörden und Prävention hat die SPD-Fraktion für konkrete Verbesserungen gesorgt: 

Strafrecht:

  • IS-Verbot: In Deutschland ist die Terrororganisation „Islamischer Staat“ verboten, auch Werbemaßnahmen für den IS werden strafrechtlich belangt.  
  • Terror-Finanzierung strafbar: Es wurde ein neuer Straftatbestand für alle Formen der Terrorfinanzierung geschaffen. Auch geringe Vermögenszuwendungen an Terrororganisationen werden nun unter Strafe gestellt. Mit der im Herbst beschlossenen Novelle des Aktienrechts wurden zudem Geldwäsche und Terrorfinanzierung zusätzlich erschwert. 
  • Keine Ausreise für Terror-Touristen: Strafbar macht sich nach neuer Rechtslage bereits, wer Deutschland verlassen will, um sich an schweren Gewalttaten im Ausland zu beteiligen oder um sich für die Teilnahme an schweren Gewalttaten im Ausland ausbilden zu lassen. 
  • Entzug Personalausweis: Ausreisewilligen Terrorverdächtigen kann künftig der Personalausweis entzogen werden. Sie bekommen dann ein Ersatzdokument für bis zu drei Jahre ausgestellt, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen.

Sicherheitsbehörden 

  • Bessere Ausstattung: Auf Initiative der SPD erhält die Bundespolizei in den nächsten drei Jahren insgesamt 3.000 zusätzliche Stellen. Auch dem Bundeskriminalamt wurden 2016 rund 100 zusätzliche Stellen bewilligt und die Nachrichtendienste wurden ebenfalls gestärkt. 
  • Zentrale Koordinierung: Um den Informationsfluss zwischen den Inlandsnachrichtendiensten in Bund und Ländern zu verbessern, erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz die Kompetenz, Aufklärungsaufgaben zentral zu koordinieren. Das Bundesamt kann jetzt auch dort tätig werden, wo gewaltbereite Extremisten nicht über Bundesländergrenzen hinweg agieren.
  • Einsatz V-Leute: Wir haben einen klaren rechtlichen Rahmen für Auswahl, Einsatz und Vergütung von V-Leuten im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz geschaffen.  
  • Angemessene Auskunftsbefugnisse: Befugnisse der Sicherheitsbehörden für besondere Auskunftsverlangen im Rahmen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (z.B. gegenüber Kreditinstituten oder Luftfahrtunternehmen) wurden mit Blick auf die aktuelle Gefahrenlage erneut befristet für fünf Jahre verlängert. 
  • Vorratsdatenspeicherung: Mit dem Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist haben wir eine verfassungskonforme und europarechtlich zulässige Lösung gefunden. 
  • Bundespolizei: Die Bundespolizei ist mit rund 40.000 Beschäftigen die größte Polizei in Deutschland. Um sie personell zu stärken, hat die SPD zusätzlich 3.000 Stellen durchgesetzt.

Prävention:  

  • Politische Aufklärung: 2016 wird der Bund mehr Mittel für Prävention und politische Bildung bereitstellen. Neben insgesamt 15 zusätzlichen Stellen hat die SPD-Bundestagsfraktion dafür gesorgt, dass die Ansätze für die inhaltliche Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung um rd. 10,3 Millionen Euro steigen.
  • Programm „Demokratie leben“: Die Mittel für das Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) werden 2016 um 10 Mio. Euro auf dann über 50 Mio. Euro angehoben. Im Rahmen des Bundesprogramms wird künftig zudem eine bundesweite Koordinierungsstelle eingerichtet, mit der die Präventionsarbeit lokaler Initiativen besser unterstützt und vernetzt werden kann.
  • Strategien gegen Radikalisierung: Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre weitergehenden Forderungen zur Prävention einer Radikalisierung in einem Positionspapier zusammengefasst (abrufbar unter http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/strategien_gegen_islambezogene_radikalisierung.pdf )

Einsatz der Bundeswehr im Inneren?

Die SPD lehnt den Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands zur Bekämpfung des Terrorismus ab. Ohnehin sind einem solchen Einsatz enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Hinzu kommt, dass keine Sicherheitsbehörde sich für einen polizeilichen Einsatz der Bundeswehr im Inneren ausspricht. Außerdem ist die Bundeswehr dafür weder ausgebildet und noch ausgerüstet.

Die aktuell von der Bundeswehr erbrachte Unterstützung bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen erfolgt im Rahmen einer Amtshilfe (Art. 35 Abs. 1 GG). Sie ist auf technische Unterstützung (Bereitstellung, Unterbringung etc.) beschränkt und umfasst ausdrücklich keine hoheitlichen bzw. polizeilichen Tätigkeiten.

Foto: Hammonia/flickr (CC BY-NC 2.0) https://flic.kr/p/86h3u7

 
 


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